Bibliopolisches Jahrbuch, Bände 1-2

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J.J. Weber, 1836
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite xxx - Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.
Seite xxviii - Neue Ausgaben ausländischer Schriftsteller, welche außerhalb des Deutschen Reichs, oder der Königlichen Staaten, in einer fremden Sprache schreiben, und deren Verleger weder die Frankfurther noch die Leipziger Messe besuchen, können nachgedruckt werden, in so fern der Verleger darüber kein hiesiges Privilegium erhalten hat.
Seite xxviii - In so fern auswärtige Staaten den Nachdruck zum Schaden hiesiger Verleger gestatten, soll letzteren gegen die Verleger in jenen Staaten ein Gleiches erlaubt werden.
Seite xxix - Wer ein Werk der Wissenschaft oder Kunst ohne Einwilligung seines Urhebers, dessen Erben, oder Anderer, welche die Rechte des Urhebers erlangt haben, durch Vervielfältigung mittelst Druckes, oder auf andere Weise, in dem...
Seite xxxiii - Unterchanen eines Bundesstaates und jenen der übrigen im deutschen Bunde vereinten Staaten gegenseitig und im ganzen Umfange des Bundes in der Art aufgehoben werden soll, daß die Herausgeber, Verleger und Schriftsteller eines Bundesstaates sich in jedem andern Bundesstaate des dort gesetzlich bestehenden Schutzes gegen den Nachdruck zu erfreuen haben werden.
Seite xxxv - Baiern verweigerte diesem Artikel seine Zustimmung, und deshalb ward beschlossen, ihn zu entfernen.) §. 36. Die Regierungen vereinbaren sich dahin, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten, und das schriftstellerische Eigenthum nach gleichförmigen Grundsätzen festzustellen und zu schützen sei.
Seite xxvii - Insonderheit wollen wir den für Deutschland wichtigen Buchhandel nicht außer Acht lassen, sondern das obgedachte Reichsgutachten auch darüber erstatten lassen, wiefern dieser Handlungszweig durch die völlige Unterdrückung des Nachdrucks und durch die Herstellung billiger Druckpreise von dem jetzigen Verfalle zu retten sey.

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