Baiern verweigerte diesem Artikel seine Zustimmung, und deshalb ward beschlossen, ihn zu entfernen.) §. 36. Die Regierungen vereinbaren sich dahin, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten, und das schriftstellerische Eigenthum... Bibliopolisches Jahrbuch - Seite xxxv1836Vollansicht - Über dieses Buch
| Georg Friedrich Martens - 1846 - 714 Seiten
...desshalb ward beschlossen ihn zu entfernen). . . f. 36. Die Regierungen vereinbaren eich dahin, dass der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten, und das schriftstellerische Eigenthum nach gleichförmigen Grundsätzen festzustellen und zu schützen sei. , . i ..• • -,... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 Seiten
...und deshalb ward beschlossen, ihn zu entfernen.) §. 36. Die Regierungen vereinbaren sich dahin, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten, und das schriftstellerische Eigenthum nach gleichförmigen Grundsätzen festzustellen und zu schützen sei. §. 37. Es soll am... | |
| Max Friedländer - 1857 - 344 Seiten
...Schlußprotokoll vom 7. Iuni 1834 aufgenommenen Artikel 36: „Die Regierungen vereinigen sich dahin, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten und das schriftstellerische Eigenthum nach gleichförmigen Grundsätzen festzustellen und zu schützen sei. ^)" Das erste Princip... | |
| Friedrich von Weech - 1865 - 324 Seiten
...öffentlich aufgelegt werden." Art. 10 lautet nun: „Die Regierungen vereinbaren sich dahin, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten und das schriftstellerische Eigenthmn nach gleichförmigen Grundsätzen festzustellen und zu schützen sei." Dazu kam endlich noch... | |
| Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig (Germany) - 1896 - 470 Seiten
...Schlußprotokoll die Bestimmungen aufnehmen: Art. 36. Di« Regierungen vereinbaren sich dahin, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten und das schriftstellerische Eigentum noch gleichförmigen Grundsätzen festzustellen und zu fördern sei. Art. 37. Es soll »m... | |
| Gustav Rauter - 1905 - 150 Seiten
...Staaten ab, während der Teutsche Bund nur langsam nachfolgte, bis im Iahre 1834 bestimmt wnrde, daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten und das schriftstellerische Eigentum nach gleichförmigen Grundsätzen sicherzustellen und zu schützen sei. Taran anschließend... | |
| 1925 - 260 Seiten
...und desshalb ward beschlossen, ihn zu enlfernen. § 36. Die Regierungen vereinbaren sich dahin, dass der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten , und das schriftstellerische Eigenthum nach gleicharmigen Grunilsätzen fest zu stellen und zu schützen sei. §37. Es soll am Bundestage... | |
| 1844 - 246 Seiten
...und desshalb ward beschlossen, ihn zu entfernen. § 36 Die Regierungen vereinbaren sich dahin, dass der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten , und das schriftstellerische Eigenthum nach gleichförmigen Grundsätzen fest Zu stellen und zu schützen sei. §37, Es soll am... | |
| 1857 - 728 Seiten
...Regierungen auf den Wiener Mmisteiial-Lonferenzen von «834 (SchlußProlocoll Art. 36) dahin trafen, „daß der Nachdruck im Umfange des ganzen Bundesgebietes zu verbieten und das schriftstellerische Eigenthum nach gleichförmigen Grundsätzen festzustellen und zu schützen sei", blieb zunächst, wie... | |
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