| Frédéric Schoell - 1815 - 422 Seiten
...verbindliche Verfügungen zu treffen, welche jedoch dem Souverain vorgelegt , und bey den hœchsten Landesstellen zur allgemeinen Kenntniss und Nachachtung gebracht werden müssen. Alle bisher dagegen erlassene Verordnungen sollen für künftige Feelle nicht weiter anwendbar sejn. c) Priviligirter Gerichtsstand... | |
| Baden (Germany) - 1824 - 256 Seiten
...treffen, die jedoch U:.S vorgelegt, und »on den höcystcn LanlxZstillcn zur allgemeinen Kenntnlß und Nachachtung gebracht werden müssen. Alle bisher dagegen erlassenen Verordnungen sollen für lünftige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. ' 8- Z. Die Fürstliche StandeSberrschaft kann besondere... | |
| 1828 - 360 Seiten
...jedoch dem „Souverain vorgelegt, und bei den höchsten Lan„ desstellen zur allgemeinen Kenntnifs und Nach„achtung gebracht werden müssen. Alle bisher „dagegen erlassenen Verordnungen sollen für ,|künflige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. " • ki/ Rücksichtlich der Auslegung dieses Gesetzes,... | |
| Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 706 Seiten
...und bei den höchsten Landesstellen zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werden muffen. Alle bisher dagegen erlassenen Verordnungen sollen für künftige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. 3. Privilegirter Gerichtsstand und Befreiung von aller Militairpflichtigteil für sich und ihre... | |
| Baden (Germany) - 1833 - 156 Seiten
...und bei den höchsten Landesstellen zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht.werden muffen. Alle bisher dagegen erlassenen Verordnungen sollen für künftige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. 3) PrivilegirKr Gerichtsstand und Befreiung von aller Militärpflichtigkeit für sich und ihre... | |
| Johann Ludwig Klüber - 1830 - 424 Seiten
...Souverain vorgelegt, und bei den höchsten " Landesstellen zur allgemeinen Kenntniß und Nachacht" ung gebracht werden müssen. Alle bisher dagegen erlassenen Verordnungen, sollen für künftige Fälle nicht " mehr anwendbar seyn ,,. Zu Erforschung des wahren Sinnes dieser Bestimmung, dient die Geschichte... | |
| C. A. Roessler - 1834 - 470 Seiten
...bey den höchsten Landcsstellen zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werden müßen. Alle bisher dagegen erlassenen Verordnungen sollen für künftige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. 3. Privilegirter Gerichtsstand und Befr^yung von aller Militairpflichtigkeit für sich und ihre... | |
| P. A. Pfizer - 1835 - 414 Seiten
...welche jedoch dem Souverän vorgelegt und bei den höchsten Landesstellen zur allgemeinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werden müssen. Alle bisher...sollen für künftige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. 3) Privilegirter Gerichtsstand und Befreiung von aller Militärpflichtigkeit für sich und ihre... | |
| Paul Achatius Pfizer - 1835 - 416 Seiten
...welche jedoch dem Souverän vorgelegt und bei den höchsten Landesstellen zur allge199 meinen Kenntniß und Nachachtung gebracht werden müssen. Alle bisher...sollen für künftige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. 3) Privilegirter Gerichtsstand und Befreiung von aller Militürpfiichtigkeit für sich und ihre... | |
| 1837 - 556 Seiten
...gesichert werde, über ihre Güter und Familienverhältnisse verbindliche Verfügungen zu treffen. Alle bisher dagegen erlassenen Verordnungen sollen für künftige Fälle nicht weiter anwendbar seyn. Ueber die Auslegung dieser Bestimmung sind die Ansichten ver» schieden, indem die Einen behaupten,... | |
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