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In Aachen versammelten sich in der Christnacht die Herren Schöffen im Gerichtslokale und zogen von da gemeinschaftlich zur Münsterkirche, wo sie die Chorstühle der rechten Seite einnahmen. Nach dem Evangelium stimmte der Schöffenmeister folgendes alte Lied an, welches vom Chore weiter gesungen wurde: „Nun siet uns willekomen, hero kerst“. 1

Ebenfalls war es im 14. und 15. Jahrhundert vielfach Gebrauch, in die Ostersequenz Victimae paschali, nach jedem Absage, eine Strophe von anderen lateinischen oder deutschen Osterliedern einzuschalten, wobei Klerus und Volk mit einander abwechselten. 2 Aehnliches geschah mit der Antiphon Regina coeli nach der Vesper und Complet.

Das Volk beantwortete die Abschnitte des lateinischen Textes mit dem deutschen Liede: „Ein Königin im Himmel, deß frewe dich, Maria". 3 Ueberhaupt erhielt sich der Gebrauch, während des Hochamtes zu den lateinischen Sequenzen deutsche Lieder als Responsorien zn singen, und zwar jedesmal den dem lateinischen entsprechenden deutschen Text, lange Zeit hindurch. Darum finden sich in den alten Handschriften, sagt Hoffmann, die deutschen Texte mit den lateinischen gepaart, jeder lateinischen Strophe folgt die entsprechende deutsche, wie es erst wieder in den katholischen Gesangbüchern des 16. Jahrhunderts geschieht. 4

Unter der Sequenz am Himmelfahrtsfeste „Summi triumphum“ sang das Volk: „Christ fuer gen Himel" 5, am Pfingstfeste zum „Veni sancte spiritus“ „Kum heiliger Geist herre got" oder „Nu bitten wir den heiligen Geist“. 7

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Am heiligen Dreifaltigkeitsfeste wurde unter den Prosen dieses Festes vom Volke deutsch gesungen: „Das helfen vns die Namen drey".

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Am heiligen Frohnleichnamsfeste sang der gemeine Mann zur Sequenz „Lauda Sion“ „Gott sey gelobt vnd gebenedeyt", oder abwechselnd mit dem Liede „Ave vivens hostia", got vater, ewigs licht ich rueff dich an mit trewen". 10

Zahlreiche Belege sprechen ferner dafür, daß auch:

3. vor und nach der Predigt deutsche Lieder gesungen wurden. Florenz

1) Quir, Historische Beschreibung der Münsterkirche in Aachen. 1825. S. 119.

2) Item circa alia festa resureccionis, ascensionis et corporis Christi habentur plures canciones convenientes cum sequencijs: videlicet in sequencias „Victime pascali laudes", Crist ist erstanden circa quoslibet duos versus etc. regulariter fit. Vel aliud,,Surrexit Christus hodie alleluia alleluia humano pro solamine alleluia" vulgus Erstanden ist der heilig Christ alleluia

der aller Welt ein trøster ist alleluia u. s. w. Crailsheimer Schulordnung von 1480, neu publicirt von W. Érecelius, in Birlingers Alemannia III, 3; auch Wigel, Psaltes eccl. f. 31.

3) Wigel, Psaltes eccl. f. 31.

4) Hoffmann, Gesch. d. KL. S. 370.

5) Item circa sequenciam de ascensione,,Summi triumphum etc." canitur vulgaris prosa Christ fuer gen Himel“. Crailsheimer Schulordnung. S. oben.

6 Tunc sequitur festum sancti spiritus, ubi in officio misse vel cum placet canitur brevior sequencia scilicet,,Veni sancte spiritus etc." super quo precinitur populo vel populus canit Rum heiliger geist, herre got". Daselbst.

7) Wigel, Psaltes eccles. fol. 35. 8) Daselbst fol. 36.

9) Tunc sequitur laudabile festum corporis Christi in quo canitur sequencia scilicet illa,,Lauda Syon salvatorem etc." super qua sequitur ille cantus vulgaris sive popularis Got sey gelobet vnd gebenedeyet." Crailsheimer Schulordnung. Auch bei Wißel a. a. D. fol. 37.

10) Crailsheimer Schulordnung.

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Diel, seit 1491 Pfarrer an der Christophskirche in Mainz, schreibt in seiner Abhandlung über die Gebräuche der gedachten Kirche: An den Sonntagen nach Ostern bis Christi Himmelfahrt wird vor und nach der Predigt dreimal der Gesang: Christ ist erstanden" vom Prediger angestimmt und vom Volke fortgesetzt."1 Daß derselbe Gesang auch in Schwaben vor der Predigt üblich war, bezeugt uns H. Bebel. 2 Auch die Provinzialsynode zu Salzburg (1569) approbirt die alte und löbliche Gewohnheit, wonach in der Kirche von altersher vor und nach der Predigt vom Volke, auf Anstimmen des Predigers, deutsche Lieder gesungen wurden, welche der kirchlichen Festzeit angepaßt waren. 3 Nimmt man nun noch das erste deutsche Gesangbuch von M. Vehe zur Hand, so wird man außer den Processionsgesängen am Frohnleichnamsfeste, Marcustage und in der Bittwoche nur noch die Rubrik finden: „Vor ter Predigt" und „Nach der Predigt". Daß aber auch bei der Elevation und Communion das Volk deutsche Lieder gesungen habe, behauptet zwar Meister, indem er auf die Ueberschriften alter Lieder hinweist, bleibt aber den Beweis dafür schuldig. 4

Keinem Zweifel kann die Annahme unterliegen, daß das Volk

4. beim Leseamt", d. h. während der stillen Messe, und in außerliturgischen Nachmittags- und Abendandachten deutsche Lieder gesungen habe, obwohl bestimmte Nachrichten hierüber fehlen. Dagegen wissen wir bestimmt, daß das Volk seine Stimme in deutschen Gesängen mächtig durch die Wolken erschallen ließ:

5. bei Processionen und Bittfahrten. Bekannt sind die beiden Wallfahrtslieder: In Gottes Namen fahren wir“ und „Gott, der Vater, wohn vns bey“.5 Außerdem waren in der Kreuzwoche und am Marcustag üblich: „Mittel vnsers leben czeit“, „Sancta Maria steh vns bey, so wir sullen sterben“, „Sandt Michel im hymel thron", 6 ferner: „Gott der Herr ein ewiger Gott hat vns geben zehen Gebott“, „Gott ward an ein Kreuz geschlan". Am heiligen Charfreitage sang man während der Procession „Eya der große Liebe"s; in der österlichen Zeit, wenn man von einer Kirche zur anteren zog: „Nu frew dich, liebe Christenheit“. 9

1) Severus, parochia Mogunt. p. 126 in Wolf, Kurze Geschichte des deutschen Kirchengesangs im Eichsfelde 1815. S. 48.

2) Bebelii facetiae. lib. I, p. 5. Daselbst.

3) Schannat, Concilien VII, 360. 4) I. Bd. S. 15 u. 52.

5) Vergl. I. Bd. Nr. 208 u. 213.

6) (potest) in processionibus extravagantibus, scilicet in letania maiori, que dicitur fieri in festo Marci, et in diebus rogacionum, que fiunt ad diversa loca et ecclesias, postquam cessaverit a cantu latinico et Gregoriano, cantare in vulgari an (tiphona) Media vita etc. Mittel vnsers leben ezeit“ u. s. w. Nota, hec an. cantatur in dioecesi Salczburgensi et bene potest acquiri tonus etc. et alie bone consimiles dentur cantari et cum discrecione perfici etc.... „Sancta Maria ste vns bey“ u. f. w. Sic quotquot voluerint venerari Sanctos in specie et in genere possunt invocari et est modus in Bavaria superiori. Aliud gravioris tonus et longioris „Sandt Michel im hymel thron, Ave Maria“ u. s. w. Crailsheimer Schulordnung. 7) Wigel, Psaltes eccles. fol. 33.

8)So man nach der... vmb dy kirchen get, vber daz Laus tibi Christe", Münchener Handschrift aus Tegernsee Nr. 715, Bl. 110 aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts (bei Böhme, Altdeutsches Liederbuch S. 645).

9) zu diser zeyt seynd vnsere vorfarn an etlichen Orten von einer Kirchen zu der andern gangen vind haben das nachuolgend gesang Gott zu lob mit frewden gesungen.“ Walasser,

Aus diesen Zusammenstellungen wird der Leser ersehen haben, daß vor der Reformation in vielen Kirchen Deutschlands deutsche Lieder üblich waren, und zwar sowohl bei außerliturgischen Feierlichkeiten, Ceremonien und Andachten, als auch während des liturgischen Gottesdienstes. Ebenso deutlich zeigt aber auch unsere Darstellung, daß der officielle lateinische Choral in keiner Weise durch den deutschen Gesang beeinträchtigt oder gar ersetzt werden. durfte. Die Bischöfe betrachten ihn keineswegs als gleichberechtigten Factor, sondern dulden ihn im liturgischen Gottesdienste in Verbindung mit den Sequenzen und der Predigt sowie auch bei den Proces= sionen.

Wenn demnach Wackernagel, der gründlichste Forscher auf dem Gebiete des deutschen Kirchenliedes, meint, in der Zeit vor der Reformation könne von einem deutschen Kirchenliede in dem Sinne, welchen wir seit der Reformation mit diesem Worte verbinden, nicht die Rede sein, so hat er vollständig recht, wenn er damit sagen will, daß erst seit Luther das deutsche Kirchenlied allmählich zum officiellen, liturgischen Gesang der protestantischen Kirche erhoben wurde, unrecht dagegen urtheilt er, wenn er sagt, vor der Reformation seien überhaupt keine deutschen Lieder in der Kirche gesungen worden. (Vorrede zum Kirchenlied. 1841).

Infolge der Reformation wurde das deutsche Kirchenlied allmählich zum liturgischen Volksgesang der neuen Gemeinden erhoben. Luther, über dessen Stellung zum Kirchengesange der Leser meinen Aufsatz in dem Buche „Zur Geschichte der Tonkunst" 1 nachlesen mag, stellte neben den alten lateinischen Choralgesang als gleichberechtigt das deutsche Kirchenlied. Dieses brauchte natürlich von ihm nicht erst geschaffen zu werden, es war in der katholischen Kirche als ein neben dem Gregorianischen Choral geduldeter außerliturgischer Gesang schon vorhanden. An diesen anknüpfend, war Luther unermüdlich thätig, das Kirchenlied im Sinne der neuen Lehre weiter auszubilden, umzugestalten und im Volke zu verbreiten.

Auf die weitere Entwicklung des katholischen Kirchenliedes war dieser Umschwung insofern von Einfluß, als den jezt zahlreich erscheinenden _protestantischen Gesangbüchern katholische zur Seite gestellt werden mußten, denn das Volk sang sich mit einer wahren Begeisterung in die neue Lehre hinein.2 Die liturgische Stellung des alten Gregorianischen Choralgefanges wurde dadurch in der katholischen Kirche nicht erschüttert. Er blieb vor wie nach der Reformation der einzig berechtigte liturgische Gesang, während das katholische Kirchenlied allerdings immer mehr in den Gottesdienst eindrang, und die Bischöfe sich zu mancherlei Concessionen genöthigt sahen. Das Vehe'sche Gesangbuch 1537 steht in liturgischer Hinsicht noch auf dem alten Standpunkt. Die Lieder mögen gesungen werden, heißt es in der Vorrede, „in vnd ausser der kirchen, vor vnd nach der predig, Auch zur zeit der gemeinen bitfarten vnd zu anderen heyligen gezeitten." Leisentrit hat bereits in seinem Gesangbuche vom Jahre 1567 Vorrede) die Erweiterung „ja auch ane verletzung der substantz Catholischer Religion, Bey der Meß, vnter dem Offertorio vnd heiliger

Ein edel Kleinat der Seelen 1568. Weiter Lieder bei Processionen in der Kreuzwoche I. Bd. Nr. 208-238 und bei andern Gelegenheiten Bd. II. Nr. 178–185.

1) Freiburg, Herder 1881. S. 138-154.

2) Hymni Lutheri animos plures, quam scripta et declamationes occiderunt. A. Contzenius Polit. II. cap. 15. Mogunt. 1620.

Communion«. 1 Wizel will mit seinen Verdeutschungen der lateinischen Gefänge und Gebete die hergebrachte Liturgie nicht beeinträchtigen: „Latinisch ists auff vns komen, Latinisch bleibe es in der Kyrchen; Allein das alles vnergerlicher gesungen, vnd fleissiglicher gelesen werd, wedder bis anher. Hierzu ist die Apostolische Dolmetschung in sonderheit fürderlich, welche auch den Latinischen Chorgesang bestettiget, geschweige, das sie yn abbringen solt";2 es möchte sich dadurch vielleicht die vnmenschliche verachtung des Gregorianischen gesangs vnterm volck etwas lindern. Auff dz man auch den Catholischen die ohren nicht mehr mit disen worten reibe, der Latinisch Chor gibt Gott zu wenig vnd den Creaturen zu viel“ u. s. w. 3

Das Dillinger Gesangbuch von 1576 will den deutschen Gesang beim Gottesdienste auf sein altherkömmliches Maß zurückführen und gestattet deshalb deutsche Lieder nur vor und nach der Predigt und nach der Vesper. Auf demselben Standpunkt steht das Münchener Gesangbuch vom Jahre 1586 „nit allein inn den Creußgengen, oder Kirchfärten, sondern vor vnnd nach der Predig, auch zu allen höchsten Festen vnnd zeiten" sind die Lieder zu gebrauchen. 5 Die in Cöln (bei Quentel) erschienenen Speirischen Gesangbücher von 1599 an, die Paderborner von 1609 an, die Würzburger von 1628 an tragen die stehende Rubrik „Auch in Processionen, Creußgängen vnd Kirchfärten: Bey der H. Meß, Predig, in Heusern vnd auff dem Feld zugebrauchen“, das Würzburger außerdem noch bey der Kinderlehr." Dagegen fehlt die Rubrik „bei der h. Meß" in den Tegernsee'r Gesangbüchern von 1574 und 1577, im Constanzer Gesangbuch 1600 und 1613, Andernacher 1608 u. a. Eine durchgreifende Aenderung führt das Mainzer Cantual vom Jahre 1605 herbei. Es gibt eine ausführliche Anweisung, wie die deutschen Lieder bei einem Singamt und einem Leseamt zur Anwendung kommen sollen.

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Im Singamt sind deutsche Lieder zulässig: 1) Vor dem Gradual, wann keine hohen Feste sind, und unter der Sequenz an hohen Festen. 2) Vor und nach der Predigt, 3) beim Offertorium, 4) nach der Elevation soll allzeit ein deutscher Gesang von dem heiligen Sakrament gesungen werden, 5) an nicht hohen Festen anstatt des Pater noster und Agnus Dei. 6) Wenn die heilige Communion ausgetheilt wird, 7) Nach dem Deo gratias. Der lateinische Choralgesang bleibt nebenbei bestehen, allerdings verstümmelt. 3m Leseamt kann deutsch gesungen werden: beim Introitus, Offertorium, nach der Elevation und dem letzten Segen. Wo es Gebrauch ist, an hohen Festen Vesper oder Salve zu singen, soll alles lateinisch gesungen werden, am Schluß kann ein deutsches Lied hinzugefügt werden. An Weihnachten und Ostern mögen, wo man keine Vesper hält, Christliedlein und Ostergefänge gesungen werden. Diese Ordnung gilt aber, wie es am Schluß heißt, nicht für diejenigen Kirchen, wo man bas Heylich Ampt durchaus Lateinisch hält vnd keine gewonheit hat, Teutsch darunter zu singen, oder wo albereit andere bessere consuetudines in singen gebreuchlich seyn".6

1) Näheres hierüber im I. Bd. S. 58.

2) Vorrede zur Ecclesiastica Liturgia. 1545.
3) Vorrede zum Hymnologium ecclesiae 1545.

4) Vgl. I. Bd. S. 90.

5) Vorrede zum Münchener Gesangbuch 1586 bei Kehrein a. a. D. I, S. 69. 6) Ausführliches darüber im I. Bd. S. 94 ff.

Von den übrigen im Laufe dieses Jahrhunderts erschienenen Gesangbüchern sind für das Liturgische von Bedeutung: das Prager Gesangbuch vom Jahre 1655 und das Münster'sche vom Jahre 1677. Das erstere hat im Register eine Rubrik: „Vnter dem Ambt der Heiligen Meß“ mit folgenden Liedern :

„Allein Gott in der Höhe sey Ehr".

„Wir glauben all an einen Gott".
Frewd euch ihr lieben Seelen“.
Lamm Gottes“.

„Nun lob mein Seel den Herren“.
„Verley vns Frieden gnädiglich“.

„Warum betrübst du dich mein Herz“.

Kommt her zu mir spricht Gottes Sohn". 1

Die weitgehendsten Concessionen inbezug auf den deutschen Kirchengesang bietet das Münsterische Gesangbuch vom Jahre 1677. Während in dem drei Jahre früher erschienenen „Kirchengesängen so man im Stifft Münster zu singen pflegt", vom deutschen Gesange bei der h. Messe gar keine Rede ist, heißt es hier in der Vorrede, daß Ihro Hoch. F. Gnaten zu Münster vnser gnädigster Landesfürst gnädigst verordnet vnd anbefohlen, daß hinführo in allen Kirspelskirchen, auch unterm Amt der H. Meß teutsche Lieder nach Art der Zeit gesungen werden sollen". Eine beigegebene Ortnung für die verschiedenen kirchlichen Festzeiten enthält ungefähr folgende Rubriken: Zur Procession (vor der heiligen Messe), zur Epistel (oder zum Alleluia), zum Offertorium, zur Elevation, zur Communion, nach der heiligen Meß, vor der Predigt, nach der Predigt, zu der christlichen Lehr. Hiermit scheint jedoch das Leseamt gemeint gewesen zu sein, denn in den Anmerkungen heißt es: Allwo kein starckes Chor ist, da mag ausserhalb der Oster- vnd Weyhnachtszeit (in Dominicis et feriis) in plag des introitus gesungen werden: Nun lobet Gott im hohen thron, vnd zum Gloria in excelsis, Gott in der Höh sey Preiß vnd Ehr, zum Credo, In Gott den Vater glaube ich, zum Agnus Dei, O du Lamb Gottes vnschuldig. NB. Der Priester fängt das Gloria in excelsis vnd Credo, wie gebräuchlich, auff Latein an, vnd das Chor fahret zu Teutsch fortu. s. w. Zur Seelmeß vnd Begräbnuß der Todten mögen gesungen werden: Mitten wir im Leben seyndt Herr Jesu Christ wahr Mensch vnd Gott des Tages der wirdt verzehren Wie auch den vierdten vnd Sechsten Bußpsalm“. 2

Um ein deutliches Bild von der ganzen Sache zu haben, müssen wir auch die Verordnungen der Bischöfe und deutschen Synoden näher kennen lernen.

Die Synode von Augsburg 1567 sagt, nachdem sie den Gregorianischen Choralgesang behandelt und betont hat, daß alles verständlich gesungen werden müsse, „Von unsern Kirchen sollen entfernt bleiben die Gesänge der Häretiker, mögen sie auch durch ihre schöne Melodie und wegen ihres frommen Inhaltes dem Volke noch so sehr gefallen." Sodann wird gestattet, die alten katholischen Lieder beizubehalten. 3

1) In Bezug auf die Herkunft dieser Lieder vergleiche man die historischen Notizen im I. und II. Bande.

2) Vergl. I. Bd. S. 107.

3) A nostris ecclesiis arceri volumus nullumque illic locum habere cantiones haereticorum, quantalibet modulationis et pietatis specie vulgo blandiantur. Echannat, Conc. VIII, 164. Das Weitere S. 10 in Anmerkung 2.

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