Ueber Königthum und Landstände in Preussen

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Ferdinand Dümmler, 1846 - 585 Seiten
 

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 56 - Dem Staate kommt es zu , für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind , nicht erhalten können.
Seite 55 - Alle Rechte und Pflichten des Staats gegen seine Bürger und Schutzverwandten vereinigen sich in dem Oberhaupt desselben. § 2 Die vorzüglichste Pflicht des Oberhaupts im Staate ist, sowohl die äußere als innere Ruhe und Sicherheit zu erhalten, und einen Jeden bei dem Seinigen gegen Gewalt und Störungen zu schützen.
Seite 220 - In Erwägung der heiligen Pflichten Seines von Gott Ihm verliehenen Königlichen Berufes beschloß Er, Sein Wort zu erfüllen, indem Er von den herrschenden Begriffen sogenannter allgemeiner Volksvertretung, um des wahren Heiles Seines Ihm anvertrauten Volkes willen, Sich fern haltend...
Seite 198 - Aus den Provinzialständen wird die Versammlung der Landesrepräsentanten gewählt, die in Berlin ihren Sitz haben soll. § 4. Die Wirksamkeit der Landesrepräsentanten erstreckt sich auf die Beratung über alle Gegenstände der Gesetzgebung, welche die persönlichen und Eigentumsrechte der Staatsbürger mit Einschluß der Besteuerung betreffen.
Seite 198 - Zustand bürgerlicher Freiheit und die Dauer einer gerechten, auf Ordnung gegründeten Verwaltung in den Eigenschaften der Regenten und in ihrer Eintracht mit dem Volke bisher diejenige Sicherheit fanden, die sich bei der Unvollkommenheit und dem Unbestande menschlicher Einrichtungen erreichen läßt.
Seite 220 - Monarchie verliehene provinzial- und kreisständische Verfassung. Sie hat eine auf deutschem Boden wurzelnde geschichtliche Grundlage, die Grundlage ständischer Gliederung, wie diese durch die überall berücksichtigten Veränderungen der Zeit gestaltet worden. Sorgfältig ist ein die freie organische Entwicklung hinderndes Abschließen der natürlichen Stände des Volkes auf der einen, und ein Zusammenwerfen derselben auf der andern Seite vermieden worden.
Seite 236 - ... Kreise gestellt werden, wird die Regierung den Kreisen bekannt machen. Alle wehrbaren Männer, welche nicht zur Landwehr gezogen werden, bilden einen Landsturm, welcher den Feind im Kreise erwartet. Bis zu diesem Augenblick bleiben die bürgerlichen Gewerbe und häuslichen Verhältnisse ungestört. Den Ständen bleibt die Errichtung der Landwehr überlassen, es wird dabei jedoch folgende allgemeine Verfassung hiermit festgesetzt: §. 1.
Seite 160 - Sprache zu bringen, um nach ihren aus dem praktischen Leben geschöpften Erfahrungen und Ansichten, Vorschläge zu deren Verbesserung zu machen...
Seite 171 - Unsern uns so sehr am Herzen liegenden Hauptzweck, das Wohl Unserer getreuen Unterthanen herzustellen, möglichst zu befördern. Zu dem Ende soll auch die nächste Möglichkeit ergriffen werden, das Münzwesen auf einen festen Fuß zu setzen, so...
Seite 199 - Unser Staatskanzler ist mit der Vollziehung dieser Verordnung beauftragt und hat Uns die Arbeiten der Kommission demnächst vorzulegen. Er ernennt die Mitglieder derselben und führt darin den Vorsitz, ist aber befugt, in Verhinderungsfällen einen Stellvertreter für sich zu bestellen.

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