Das ausschliessliche Recht des Urhebers an der Melodie

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Breitkopf u. Härtel, 1891 - 42 Seiten
 

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Beliebte Passagen

Seite 7 - Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.
Seite 42 - Arrangemcnts" usw. bezeichnet zu werden pflegt, sofern dieselbe lediglich die Wiedergabe eines solchen Werkes in derselben oder einer anderen Form, mit unwesentlichen Änderungen, Zusätzen oder Abkürzungen darstellt, ohne im übrigen die Eigenschaft eines neuen Originalwerkes zu besitzen.
Seite 21 - Die einem der Verbandsländer angehörigen Urheber oder ihre Rechtsnachfolger gemessen in den übrigen Ländern für ihre Werke, und zwar sowohl für die überhaupt nicht veröffentlichten als auch für die in einem Verbandslande zum ersten Male veröffentlichten, diejenigen Rechte, welche die betreffenden Gesetze den inländischen Urhebern gegenwärtig einräumen oder in Zukunft einräumen werden.
Seite 22 - Die unter dem heutigen Datum abgeschlossene Uebereinkunft berührt in keiner Weise die weitere Geltung der zwischen den vertragschließenden Ländern gegenwärtig bestehenden Abkommen, insoweit als diese Abkommen den Urhebern oder ihren Rechtsnachfolgern weitergehende Rechte, als ihnen solche durch den Verband gewährt werden, einräumen oder sonst Bestimmungen enthalten, welche dieser Uebereinkunft nicht zuwiderlaufen.
Seite 30 - Als Nachdruck sind alle ohne Genehmigung des Urhebers einer musikalischen Komposition herausgegebenen Bearbeitungen derselben anzusehen, welche nicht als eigcnthumliche Kompositionen betrachtet weiden können, insbesondere Auszüge aus einer musikalischen Komposition, Arrangements für einzelne oder mehrere Instrumente oder Stimmen, sowie der Abdruck von einzelnen Motiven oder Melodien eines und desselben Werkes, die nicht künstlerisch verarbeitet...
Seite 20 - Wenn den Veranstalter des Nachdrucks kein Verschulden trifft, so haftet er dem Urheber oder dessen Rechtsnachfolger für den entstandenen Schaden nur bis zur Höhe seiner Bereicherung.
Seite 40 - Herausgeber in der Zeitung oder in der Zeitschrift selbst, worin dieselben erschienen sind, ausdrücklich erklärt haben, dass sie deren Nachdruck untersagen. In keinem Falle soll die im" vorstehenden Absatz gestattete Untersagung bei Artikeln politischen Inhalts Anwendung finden. Art. 6. Das Recht auf Schutz der musikalischen Werke begreift in sich die Unzulässigkeit der sogenannten musikalischen Arrangements, nämlich der Stücke, welche nach Motiven aus fremden Kompositionen ohne Genehmigung...
Seite 21 - Complete collection of treaties and conventions." v. 17. 8°. London, H. Butterworth [etc.], 189o, pp. 569-58o. •Same. German text: Berner Ubereinkunft des internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Litteratur und Kunst vom 9. September 1886. (In Kraft getreten am 5.
Seite 21 - Schweiz wegen gegenseitigen Schutzes der Rechte an litterarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst vom 13. Mai 1869...
Seite 22 - Genuss dieser Rechte ist von der Erfüllung der Bedingungen und Förmlichkeiten abhängig, welche durch die Gesetzgebung des Ursprungslandes des Werkes vorgeschrieben sind; derselbe kann in den übrigen Ländern die Dauer des in dem Ursprungslande gewährten Schutzes nicht übersteigen.

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