Juris Romani de falsis tutoribus principia

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Typis Augusti Osswaldi, 1834 - 40 Seiten
 

Ausgewählte Seiten

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 20 - Deutschland gerechnet werden, und ihnen das Recht der Ebenbürtigkeit, in dem bisher damit verbundenen Begriff verbleibt...
Seite 14 - Beschluß-Entwürfe werden in der engern Versammlung vorbereitet und bis zur Annahme oder Verwerfung zur Reife gebracht; sowohl in der engern Versammlung, als...
Seite 17 - Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen.
Seite 1 - Der gegenwärtige Vertrag wird von allen contrahirenden Theilen ratificirt werden und die Ratificationen sollen binnen der Zeit von sechs Wochen, oder wo möglich noch früher, nach Wien an die Kaiserlich Oesterreichische Hof- und Staatskanzlei eingesandt und bei Eröffnung des Bundes in das Archiv desselben niedergelegt werden.
Seite 11 - Jedes Bundesglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und das Präsidium ist verpflichtet, dieselben der Berathung zu übergeben.
Seite 9 - Preußen, beide für ihre gesammten vormals zum deutschen Reich gehörigen Besitzungen, der König von Dänemark für Holstein, der König der Niederlande für das Großherzogthum Luxemburg, vereinigen sich zu einem beständigen Bunde, welcher der deutsche Bund heißen soll.

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