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Handlung der Nöthigung ist: so wird sie ein mächtiges Werkzeug der Geistestyranney. 31) Allein da in der ersteren die Privatbeichte eine freywillige Handlung ist: so ist Anstalt getroffen für die Beför

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welche ihm gebeichtet haben. Wenn man irgend einmal eine Büssung uns auferlegt, welches sehr selten geschieht: so ist diefs eine Strafe, welche durch den Ausspruch ei nes Consistoriums wegen einer Frevelthat auferlegt wird. 31) Herr Crowley, welcher ehemals in dem Institut zu Maynooth studirt hat, und folglich vollkommen vertraut ist mit den Wirkungen der Beichte unter den Katholiken in Irrland, sagt S. 4. seiner: „Gedanken über die Befreyung der ,,Katholiken in Irrland:" ",Lange vorher, ehe Kinder zur ,,Beichte gesendet werden, werden sie von ihren Aeltern ,,oder andern Personen angeleitet, den Priester zu ehren und ,,zu scheuen, (dread). Die Beichte und die Firmelung. ,,insbesondere geben ihm die besten Gelegenheiten, die es „nur geben kann, und die er sehr selten vernachlässiget, die ,,tiefsten Eindrücke auf ihre zarten Gemüther zu machen. ,,Und diese gelegentlich ertheilten Ermahnungen und Dro,,hungen, verbunden mit den Gesprächen und Beyspielen ,,des dem Priester ergebenen oder leichtgläubigen Volkes, ,,sind im Allgemeinen hinreichend zu verhindern, dafs diese „Eindrücke später nicht ausgewischt oder geschwächt wer,,den." Auf der Seite 23 sagt er von den katholischen Priestern in Irrland: „Wenn ich betrachte das beengende ,,Verhältnifs, mit welchem sie ringen: so ist es zu ,,wundern, wie viel Gewalt sie sich erkühnen (presume), ,,mit Hülfe dieser Lehren an dem gemeinen Mann zu üben.“ Und er fügt in einer Anmerkung hinzu:,,dafs mancher ,,Landmann eine Züchtigung von einem Priester ertragen ,,hätte, welche ihn berechtiget haben würde zu starker Ge,,nugthuung vor der weltlichen Gerichtsbarkeit.“ Unter andern Beyspielen einer geduldigen Unterwerfung erinnere ich mich auch vor mehreren Jahren in der Domkirche zu Mecheln einen Grenadier gesehen zu haben, der, ungeachtet er ein Schrecken für die Türken gewesen war, doch zwey Stunden lang auf den blofsen Steinen knicete, und so die

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derung der Seelenruhe des Sünders, ohne seine geistige Freyheit zu vermindern. *)

Das grösste Werkzeug der geistigen Tyranney (of spiritual tyranny) in der römisch-katholischen Kirche ist die Inquisition, welche mit diesem erzwungenen (compulsory) Bekenntnifs in sehr enger Verbindung steht. Dieses fürchterliche Gericht wurde gegründet auf die anmassende Annahme, dafs diejenigen, welche die Versammlungen dieser Kirche leiteten, durch den heiligen Geist, selbst über die Möglichkeit des Irrthums erhaben wären. Da sie nun vorgeben, ein untrügliches Urtheil zu besitzen, welches allein dem Allmächtigen zukommt, dagegen die Eigenschaft der göttlichen Gnade und Barmherzigkeit ganz übergehen: so belegt ein harter Mensch (relentles man) mit Martern und Tod seine Mitgeschöpfe, blofs wegen des Vergehens, Meynungen zú hegen, welche von seinen eigenen verschieden sind. **) Es ist zwar wahr, dafs die Inquisition, obgleich vor Kur

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Büfsung vollzog, welche ihm sein Beichtvater auferlegt hatte.

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*) Diese moralische Wichtigkeit ist sehr schön hervorgehoben in Art. III. Abusuum, de Confessione p. 27. docetur populus diligentissime de fide absolutionis. Dé Confessione docent, quod enumeratio delictorum non sit necessaria, nec sint onerandae conscientiae cura enumerandi omnia delicta.Confessio, cum propter maximum absolutionis beneficium, tum propter alias conscientiarum utilitates apud nos retinetur. Apol. 158. Art. XIV.33. 331.

Histoire critique de l'Inquisition d'Espagne depuis l'epoque de son etablissement par Ferdinand V. jusqu'au regne du Ferdinand VII... par Antoine Llorante... traduit par Alexis Pellier. Paris 1818. IV. Vol. Die entlarvte Inquisition von Puigblanck ins Englische übersetzt von W. Walton und im Auszug, Weimar 1817.

zem in Spanien wiederhergestellt, *) und zu keiner Zeit weder in Portugal noch in Italien aufgehoben, nie als ein ordentlicher Gerichtshof in unserm Vaterlande eingeführet war. **) Allein dennoch sind Viele wegen Ketzerey gegen die römisch-katholische Kirche zum Tode in den Flammen des Scheiterhaufens verurtheilet worden. Man hat wirklich den Einwurf stark hervorgehoben (it is urged), dafs die Protestanten selbst eine ähnliche Grausamkeit an den Tag gelegt hätten, und die Schlachtopfer der römisch-katholischen Kirche unter der Regierung der Königin Elisabeth hat man mit den Schlachtopfern der englischen Kirche unter der Regierung der Königin Maria verglichen. Allein die Fälle sind ganz von einander verschieden. Als Cranmer, Latimer, Ridley und Hooper, mit einer grofsen Anzahl anderer Märtyrer, den Flammen, unter der Regierung der Königin Maria, überliefert wurden, war ihr einziges Vergehen, die Verwerfung der Lehre von der Verwandlung, und anderer dem Katholicismus eigenthümlicher Lehren, hingegen die Katholiken, welche unter der Regierung der Königin Elisabeth das Leben verloren, wurden nicht wegen des Glaubens an diese Lehre hingerichtet, sondern wegen ihres starken Verlangens, die ro misch-katholische Kirche wieder herzustellen, welches sie zu empörerischen Handlungen wider ihren gesetzmäfsigen Oberherrn verleitet hatte. ***

***)

*) Jetzt im Jahr 1820 durch die Constitution aber wieder aufgehoben.

**) In Absicht des Aufenthalts der Jesuiten ist zu vergleichen:

A history of the Jesuits, to which is prefixed a Reply to Ms.
Dollas's Defense of that Order, 2 Vols 1816.

***) S. Schröckhs Kirchengeschichte II. 635-640- 654.

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Zehntes Kapitel.

Der Beweis des am Anfange des vorhergehenden Capitels aufgestellten Satzes wird fortgesetzt und beendigt.

Der zweyte Theil des Satzes, dessen erster Theil in dem vorhergehenden Capitel bewiesen wurde, erhalt noch ein neues Gewicht durch die enge Verbindung, welche in England zwischen dem Staat und der eingeführten Kirche statt findet. Wenn die römischkatholische Kirche die Rechte aller übrigen Kirchen zu Boden tritt, (diefs ist der Theil des Satzes, den wir itzt beweisen wollen): so ist dieselbe Unterdrückung auch der Staatsrechte unsers Vaterlandes eine nothwendige Folge davon.

Die Beweise, welche in dem vorhergehenden Capitel gebraucht wurden, um zu zeigen, dafs die römisch-katholische Kirche die Gewissen ihrer eigenen Mitglieder unterjoche (enslaved the consciences), dienen gröfstentheils auch zum Beweis, dafs sie die Rechte aller übrigen Kirchen mit Füssen tritt, '(it tramples on the rights of all other churches). Wenn z. B. die katholische Kirche behauptet, dass sie ihre „Gerichtsbarkeit fortdauernd behalte (retains) über ,,álle abgefallene Ketzer und Schismatiker, ob sie gleich „nicht mehr zu ihrer Gemeinschaft gehören:“ 1) so mafst sie sich ein Recht an, welches geradezu Ein

1) Siehe Cap. 9. die Anmerkungen 2 und 3.

griffe macht, in die Rechte der Kirche, von welcher, die sogenannten Abgefallenen (apostates) Mitglieder geworden sind. Wenn nun ein Mitglied unserer eigenen Kirche es für gut findet, sich von derselben zu trennen, und das Christenthum unter einer andern Confession (Form) zu bekennen: so ist unsere Kirche nicht so vermessen, (presume) einen Eingriff zu thun, der Beweggrund zur Trennung sey auch welcher er wolle. Die Person, welche sich trennte, wird als eine von ihrer Gewalt getrennte betrachtet, gegen welche ein oberherrliches Verhältnifs nicht länger mehr ausgeübt werden kann, ohne die Rechte der Gemeinschaft zu verletzen, zu welcher jene Person übergetreten ist. Allein die Gewalt der römisch-katholischen Kirche ist von so besonderer Art, dafs sie weder die Ausübung des Privaturtheils innerhalb des Schooses der Kirche duldet, noch ihren Mitgliedern erlaubt, zu einer andern Gemeinschaft überzugehen, wo sie dieses Recht erlangen könnten. Die Anforderung an ihre Gerichtspflichtigkeit folgt ihnen nach, wohin sie auch gehen, und sie werden nicht allein als Abtrünnige (deserters), sondern auch als noch der Strafe unterworfen betrachtet, selbst daun noch, wenn ihre Namen bereits aus dem Verzeichnisse der römisch-katholischen Kirche ausgestrichen sind. 2) Auch ist die Anwendung dieser Gewalt nicht auf die persönliche Entweichung (desertion), oder auf die persönlichen Handlungen der Trennung beschränkt, sie umfafst ganze Gesellschaften, und man übt sie eben sowohl gegen diejenigen, deren Vorfahren sich von der katholischen Kirche trennten, als gegen die, welche aus eigenem Antrieb sich selbst von ihr absonderten. In den theologischen Vorlesungen zu Maynooth wird. die ganze Gesellschaft der Protestanten, als eine Ge

2) Siehe Cap. 9. Anmerk. 4.

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