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gouverneur von Weifs-Rufsland, und vom 51, Januar 1780 an alle Generalgouverneurs gerichtete Verbot, den Eintritt in unsere Gränzen Geistlichen nicht zu erlauben, die von einer ausländischen Macht ernennet worden sind; 78) und wir verordnen, dafs, wo nur einer derselben gesehen würde, er zurückgesendet und bedrohet werden soll, den Gerichtshöfen unserer Departements überliefert zu werden, um ihn nach den Gesetzen zu richten; und endlich, dafs diejenigen, welche, diesen Beschlusse zum Trotz, sie aufnehmen, ohne die Erlaubnifs des Erzbischofs, den rechtmäfsigen Gerichtshöfen zugesendet werden sollen, um nach den Gesetzen daselbst gerichtet zu werden."

XI.,,Wir befehlen, dafs alle Mönchsorden der römisch-katholischen Kirche einzig von dem Erzbischof zu Mohilew, von seinem Coadjutor, und von seinem Consistorio abhängig seyn sollen, ohne es zu wagen, sich einer andern geistlichen Gewalt ausserhalb Unsers Kaiserthums 79) zu unterwerfen, oder einer solchen Gewalt einen Theil ihrer Einnahme zuzusenden, oder eine Verbindung mit derselben zu unterhalten, unter Androhung der Strafe, wegen Ungehorsams gegen die Gesetze der höchsten Behörde, gerichtlich verfolgt zu werden.

XIII.,,Wir bestätigen Unsere vorhergehenden Decrete, welche die Annahme einer Bulle von dem Papst oder eines andern, in seinem Namen gesendeten Schreibens verbieten; und befehlen, dafs dasselbe gesendet werden soll an Unsern Senat, welcher, nach angestellter Prüfung seines Inhalts, und insbesondere, ob et

78) Dadurch erhält die Ernennung des Papstes ihre gänzliche

Endschaft.

79) Hier wird die angemafste höchste Gewalt des Papstes völlig aufgehoben. (a total overthrow of the Popes pretended Su-premacy.

was darin befindlich, das den Gesetzen des russischen Reichs, oder den Rechten der geistlichen Gewalt, welche wir von Gott empfangen haben, zuwider ist, verbunden seyn soll, Uns darüber sein Bedenken mitzutheilen, und Unsere Erlaubnifs oder Verbot über die Bekanntinachung solcher Bullen und Schriften zu erwarten. 8°)

Durch dieses Meisterstück der Politik befreyete sich die Kaiserin Catharina selbst auf einmal von diesem auswärtigen Einmischen in die geistlichen Angelegenheiten ihrer Länder, von einem Einmischen, dessen zerstörenden Einflufs sie sehr wohl kannte. Es ist zwar wahr, dafs dem Papst gestattet wurde, das Pallium dem neuen Metropolitan durch die Vermittlung des Cardinals Archetti zu übersenden. Allein Ceremonien sind auf der einen Seite so unbedeutend, als sie auf der andern glänzend sind. Entweder geschmückt mit dem Pallium, oder blofs bekleidet mit dem Amtskleide eines Bischofs, hatte der Metropolitan von Mohilew seine wirkliche Erhebung der Macht seines gesetzmässigen Landesherrn (sovereign) zu verdanken. Doch, gesetzt die Ceremonie würde falsch ausgelegt oder gemifsbraucht: so trug die Kaiserin Sorge, bey der ersten Ver anlassung ihre Gegenwart an den Tag zu legen.

Es erhellet nun, dafs es in den russischen Ländern keine dem Papst unterworfene Katholiken mehr

80) Obgleich die Kaiserin die Annahme einer Bulle schon dem Erzbischof verboten hatte, so war es doch eine weise Vorsicht, da sie den Papst nicht hindern konnte, Bullen und Schreiben abzusenden, zu verfügen, dass im Falle eine Bulle gesendet werden sollte, sie allein von dem Senat angenommen werden solle, welcher dann seinen Bericht an Ihro Majestät zu erstatten hätte. Und wenn sie dann die Bekanntmachung eines solchen Schreibens gestattete; só war das Ansehen desselben der Regentin des Landes, nicht aber einer auswärtigen Macht zuzuschreiben.

giebt, (that there are no more Papists), obgleich wahrscheinlich nach ihrer eigenen Würdigung sie noch eben so gut Katholiken sind, als vorher. Der Metropolitan von Mohilew kann, durch Einweihung anderer Bischöfe, das Bisthum in seinem geistigen Sinne eben so verewigen, wie das Bisthum in protestantischen Ländern fortdauernd erhalten wird. Und die Hülfe des Papstes wird eben so wenig zur Einsetzung katholischer Bischöfe in Rufsland, als protestantischer Bischöfe in England und Irland erfordert. Auch würde sie in Grofsbritannien zur Einsetzung katholischer Bischöfe nicht erforderlich seyn, wenn sie ihre Zustimmung geben wollten, die Regierung ihrer Kirche in dieselbe Verfassung, wie in Rufsland, Preussen und unserer eigenen Provinz Canada zu setzen. Diese Beyspiele von drey verschiedenen Landesherren, die, ohne eine Verbindung mit der Kirche zu Rom, (not in communion with the Church of Rome) allein die Ernennung und Bestallung der katholischen Bisthümer besitzen, könnte sicher hinreichen, ihre Religionszweifel zu heben. Allein die von den Bischöfen von Irland 81) amtlich bekannt gemachten Resolutionen des Dr. Dromgoole's Zuschrift an den Katholiken Board 82) nicht zu gedenken, gewähren keine Hoffnung, dafs sie zu einem Vergleich sich entschliefsen sollten, der für die Wohlfahrt aller Theile so nothwendig wäre. Denn es ist schlechterdings unmöglich (wholly impossible),

81) Siehe Nro. VI. und VII. des. Anhangs zu Sir J. C. Hippisley's Rede i. J. 1810.

82) Dr. Dromgoole's Zuschrift an den Katholiken Board vom 8. December 1813., welche ursprünglich gedruckt war in der Dubliner Abendpost und wieder abgedruckt wurde in dem protestantischen Sachwalter, (the protestant advocate) im Febr. 1814. Sie verdiente wohl aufmerksam gelesen zu werden, jedoch ist sie zu lang, um hier einen Platz finden zu können.

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dafs diejenigen, deren Treue getheilt ist, eben so gute Unterthanen seyn sollten, als diejenigen, deren Treue allein, und gänzlich ihrem Landes fürsten gewidmet ist.

.... Die Frage über die Kirchengewalt, so wie sie von der englischen Kirche auf der einen, und von der römisch-katholischen Kirche auf der andern Seite ausgeübt wird, ist nunmehr beendigt. Wahrscheinlich wird man es nun nicht mehr zweifelhaft finden, dafs die Gewalt, wie sie von der letzteren ausgeübt wird, mit der Wohlfahrt sowohl der Kirchen als der Staaten unvereinbar ist. Bey der Führung dieses Beweises bin ich durch die Verbindung der Kirche und des Staates in diesem Lande zur Prüfung von Gegenständen geleitet worden, die in der Aufschrift dieses Kapitels nicht versprochen worden waren, Allein ihre Wichtigkeit für den gegenwärtigen Zeitraum macht es unnöthig, mich wegen der Erwähnung derselben zu vertheidigen.

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