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C. Angabe und Erklärungen einiger Glaubenslehren durch die Decrete des Tridentinischen Concils.

Nach dieser genauen Erklärung der beyden Quellen, welche das Concil zu Trient also anzuwenden gedenkt, um seine Glaubenslehren zu beweisen, (in confirmandis dogmatibus), folgt daher, dafs diefs die Quellen sind, welche bey den folgenden Decreten benutzt werden sollen. Daher finden wir, dafs das

Aufschrift hat: Catechismus Romanus ex Decreto Concilii Tridentini, et Pii V., Pontificis Maximi, jussu primum editus, ein anderes Document ist, worauf wir uns berufen können, um den Lehrbegriff der römisch-katholischen Kirche zu erweisen: so wollten wir wenigstens bemerken, dass er mit dem oben angeführten Decret übereinstimmt. Denn die Vorrede zu diesem Katechismus theilt das Wort Gottes in das geschriebene oder ungeschriebene, oder in die heilige Schrift und die Tradition, ganz auf dieselbe Art, wie in dem erwähnten Decret.,,Omnis doctrinae ratio, quae fide,,libus tradenda est, verbo Dei continetur, quod in scriptu,,ram traditionesque distributum est." Und der Herausgeber beruft sich in einer Anmerkung am Rande auf dasselbe Decret mit den Worten: De verbo Dei scripto et non scripto extat peculiare decretum, sessione quarta Concilii Tridentini. Wir können ebenfalls den Douayischen Catechismus anführen; denn ob er gleich nicht dieselbe öffentliche Gültigkeit (the officially authority) hat, wie der Catechismus Romanus, so ist er doch merkwürdig, weil ein Abdruck davon zu London im Jahr 1809, mit einem Privilegio, wie auf dem Titelblatt bemerkt worden, erschienen ist. In dem zweyten Kapitel dieses nun, unter der Aufschrift: „Erklärung des Glaubens" finden wir folgende Frage und Antwort: Fr. Sind denn alle diese Glaubenslehren aufgezeichnet in der heiligen Schrift? Antw. Mehrere sind darin deutlich ausgedrückt; einige aber sind bloss entsprungen aus der lebendigen Stimme der Gläubigen, und diese werden apostolische Traditionen genannt.

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Decret, welches in der nächsten Sitzung üder die Erbsunde, gefafst wurde, in der Einleitung eine Berufung, sowohl auf die heilige Schrift, als die Tradition enthält. Dagegen in der sechsten Sitzung ist das Decret über die Rechtfertigung dargestellt, als begründet sowohl in dem ungeschriebenen als in dem geschriebenen Wort. Denn die Quelle, auf welche man sich beruft, ist so beschrieben, dafs sie wenigstens die Tradition in sich fassen mufs. Sie wird beschrieben als eine Lehre quam soi justitiae, Christus Jesus, fidei nostrae auctor et consummator, docuit, Apostoli tradiderunt, et catholica Ecclesia, Spiritu sancto suggerente, perpetuo retinuit. 14) Diefs stimmt genau überein mit der Erklärung der doctrina tradita. Die Einleitung zu den Canonen der siebenten Sitzung enthält dagegen eine Berufung auf die Lehre der heiligen Schrift (Scripturarum doctrina), und auf die apostolischen Traditionen, (apostolicae traditiones). 15) Nun werden in den Canonen dieser Sitzung die sieben Sacramente auseinandergesetzt, wozu die Hülfe der Tradition allerdings erforderlich ist. 16) In der achten, neunten, zehnten, eilften und zwölften Sitzung, wurden keine Glaubensartikel in Untersuchung gezogen. Ausführlich aber wurde in der dreyzehnten Sitzung, welche gehalten wurde am 11. October 1551, ein Decret: Ueber des Herrn Abendmahl abgefafst, mit der Ueberschrift: ,,Decretum de sanctissimo Eucharistiae sacramento." In der Vorrede zu diesem Decret, erklärt die römischkatholische Kirche, sie wolle eine Lehre vortragen, ,,welche die katholische Kirche unterwiesen von un„serm Herrn Jesus Christus selbst, und von seinen ,,Aposteln, wie auch belehrt von dem heiligen Geiste, ,,welcher ir täglich alle Wahrheit mittheile, stets ,,beybehalten hat und ferner erhalten wird, bis an das

14) Ibid. p. XXX. 15) Ibid. p. L. 16) Ibid. lib. 28,

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Ende der Welt" 17). Diese Erklärung stimmt genau mit der Tradition, als einer Glaubensnorm überein; allein der heiligen Schrift ist hier nicht gedacht, wenigstens nicht namentlich. Auch ist sie nicht ohne Grund mit Stillschweigen übergangen. Denn das vierte und fünfte Capitel dieses Decrets handeln von der Verwandlung und der Anbetung der Hostie. Die Transsubstantiation wird beschrieben, als: ,,Die Ver,,wandlung der ganzen Substanz des Brodes in die. ,,Substanz des Leibes Christi, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz des Blutes 18). Und der erste Canon, welcher diesem Decrete beygefügt worden ist, enthält den Ausdruck, corpus et sanguis. unâ cum animâ, folglich, den Ausdruck, totus Christus. 19)

Daher

17) Doctrinam tradens, quam semper catholica Ecclesia, ab ipso Jesu Christo, Domino nostro, et ejus Apostolis erudita, atque a Spiritu sancto, illi omnem veritatem in dies suggerente, edocta, retinuit, et ad finem usque seculi conservabit. Ib. p. Ixxi. Worüber nachgelesen zu werden verdient: Marheinecke, chr. Symbol. III. Lib. S. 274. 18) Haec Synodus declarat, per consecrationem panis et vini, conversionem fieri totius substantiae panis in substantiam corporis Christi, Domini nostri, et totius substantiae vini in substantiam sanguinis ejus. Ibid. p. Ixxiv. S. Marheinecke, Lib. III. S. 278.

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19) Der erste Canon, welcher diesem Decrete beygefügt ist, lautet also: Si quis negaverit in sanctissimae eucharistiae Sacramento contineri vere, realiter et substantialiter corpus et sanguinem unâ cum anima, et divinitate Domini nostri Jesu Christi, ac proinde totum Christum, sed dixerit tantummodo esse in eo, ut in signo, vel figurae, aut virtute, anathema sit. Ib. IXXVII. Wenn noch ein Zweifel übrig wäre, über den wirklichen Sinn der Transsubstantiation: so würde dieser Canon denselben heben. Die in dem Decrete selbst gegebene Erklärung, dass die ganze Substanz des Brodes und Weines in

Christi

Daher verlangt auch die römische Kirche, zufolge dieses Begriffs, eine wirkliche Anbetung der Hostie. Denn das fünfte Capitel dieses Decretes hat die Aufschrift nicht etwa blos: De veneratione huic sanctissimo sacramento exhibenda, sondern De cultu et veneratione huic sanctissimo sacramento exhibenda. Und selbst dieser hohe Grad der Verehrung, welche Gott selbst erwiesen wird, wird noch so dargestellt, dafs sie eine Anbetung sey, welche der Hostie gebühre. 20) Und der Grund dieser Anbetung der Ho

Christi Leib und Blut verwandelt worden wäre, schliefst zugleich von selbst den Sinn in sich, dafs nach der Consecration, nicht das Mindeste vom Brod und Weine übrig bleiben kann, oder die Verwandlung könnte, keine völlige (total) gewesen seyn, welche doch hier ausdrücklich behauptet wird. Doch der Canon sagt ferner, dafs das, was hier ist, nach der Consecration, ist Christus ganz, und dafs Christus nicht hier ist, blos unter einem Zeichen oder einem Bilde, in signo vel figura. Allein Bossuet, in seiner Darstellung der Lehre der katholischen Kirche Cap. IX. wo er die Lehre vom heiligen Abendmahl vorträgt, spricht von dem Leibe und Blute Christi, als wären sie eingehüllt, so dass sie erschienen unter einer andern Gestalt und bemerkt ferner, (p. 6.) dafs das Zeichen, welches natürlich etwas, darstellt, oft den Namen des dargestellten Gegenstandes erhalte, weil es gleichsam die Natur dessen wäre, dessen Vorstellung es erwecken solle. Hierzu Beylage Nro. IX. Wenn nun zufolge des Decrets und Canons die Verwandlung der Substanz eine völlige (total) ist, so, dass nach der Consecration der ganze Christus gegenwärtig ist, und keine Vorstellung desselben durch ein Zeichen oder Bild: so ist die Auslegung Bossuets schwerlich zu vereinigen mit dem Concil zu Trient.

20) Die Worte des Decrets selbst sind: Nullus itaque dubitandi locus relinquitur, quin omnes Christi fideles, pro more in catholica ecclesia semper recepto, Latriae cultum, qui vero

stie ist ausgedrückt in folgenden Worten:,,Wir glau,,ben, dafs wirklich derselbe Gott hier gegenwärtig ,,ist, den der ewige Vater gesendet hat in die Welt, ,,und von welchem gesagt ist ihn sollen alle Engel ,,anbeten." 21)

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Die vierzehnte Sitzung handelte von den Lehren der Busse und der letzten Oelung. Zum Beweis nun für diese beyden Lehren beruft man sich sowohl auf die heilige Schrift, als die Tradition. Allein diefs ist hier ein Beweis der Herabwürdigung der heiligen Schrift zur Unmündigkeit oder Knechtschaft, welche am Ende des vorigen Kapitels beschrieben worden ist. Etwas, das der eben bewiesenen Lehre von der Tradition gleicht, oder eine angenommene dunkle Andeutung desselben wird gesucht in den Worten der heiligen Schrift, dann aber erhält diese dunkle Andeutung erst durch das Licht der Tradition, einen deutlichen und erschöpfenden Grund der Lehre, die bewiesen worden. So, z. B. beruft man sich zum Beweis für die letzte Oelung, auf Jacobi 5,14. 15., Wo Etwas gesagt wird über Salben und Oel, im Namen des Herrn, und das Decret sagt von den vom Apostel Jacobus gebrauchten Worten: quibus verbis, (ut ex apostolica traditione per manus accepta ecclesia didicit) docet materiam, formam, proprium

Deo debetur, huic sanctissimo sacramento in veneratione exhibeant. Ib. p. Ixxiv.

21) Illum eundem Deum praesentem in eo adesse credimus, quem pater aeternus introductus in orbem terrarum, dicit. Et adorent eum omnes angeli Dei ib. p. Ixxiv. S. Marheinecke's System des Cathol. III. cap. 7. S. 262. und Bossuet 1. 1. p. 102. de sorte, que la presence d'un objet si adorable nous etant certifiéé par ce signe, nous n' hesitons pas à y porter nos adorations. S.

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