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Inhalt.

Erstes Kapitel.

Von dem wesentlichen Unterschied der englischen und

-

römisch-katholischen Kirche in Rücksicht der Glaubensartikel. Die letztere gründet ihre Lehren auf zwey gleiche, von einander unabhängige Quellen, auf die Schrift und die Tradition - die erstere hingegen schöpft ihre Lehren allein aus der Schrift. Der Unterschied der beyden Kirchen in dieser Rücksicht wird bestimmt und erläutert.

Seite.

1-19

Zweytes Capitel.

Berufung auf das Trienter Concil.

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Vorläufige Bemerkungen über den Sinn und Gebrauch der Kunstausdrücke. Beweis aus den Beschlüssen und Vorschriften dieses Concils, dafs die römisch-katholische Kirche in der Schrift und der Tradition, zwey gleiche und von einander unabhängige Quellen der Glaubenslehren, oder zwey Glaubensregeln anerkennt. Einflufs der Tradition, als einer Glaubensregel, auf die Glaubenslehren der römisch-katholischen Kirche, durch Decrete und Regeln (Canones) derselben erwieFolgerungen aus dem Ansehen des Concils

sen. selbst.

19-45

Drittes Kapitel.

Berufung auf die Liturgie, die Artikel und die Homilien, zum Beweis des Satzes, dafs die englische Kirche das

Ansehen der Tradition, als einer Glaubensnorm ver-
wirft, und dagegen ihre Glaubenslehren allein auf das
Ansehen der heiligen Schrift gründet. Folgen die-
ser Verwerfung der Tradition, durch Beyspiele in ei-
ner prüfenden Uebersicht unserer Glaubensartikel er-
wiesen.

Seite.

45-63

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Untersuchung der Frage: Ob die göttlichen und apostolischen Traditionen, welche, wie man annimmt, das ungeschriebene Wort Gottes der Tradition, als eine Glaubensquelle enthalten sollen, in der That gegründet, oder blos eingebildet sind. Vorläufige, erläuternde Bemerkungen. Beweis, dafs es keinen Grund für

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der Tradition, als eines Glaubensgrundes ist das Lebens-
princip der Reformation.

Fünftes Kapitel.

Unterschied der englischen und römischen Kirche in Rücksicht auf den Canon der Schrift.

Die letztere nimmt

verschiedene Bücher und Theile derselben als canonisch
an im A. T., welche die erstere für apokryphisch hält.
Geschichte des Canons des A. T. als enthalten in der
Septuaginta und Vulgata. Der Canon des A. T.,

welchen Jesus bestätigte, ist allein der Canon, welcher
von Christen angenommen werden muss.

Beweis,

Da

dafs diefs der Canon der englischen Kirche ist.-
gegen ist der Canon des A. T., welchen die römische
Kirche angenommen hat, weder von Jesu noch seinen
Aposteln bestätigt.

Sechstes Kapitel.

63-86

86-136

Bemerkungen über den zufälligen Einflufs, welchen die Verschiedenheit beyder Kirchen, in Rücksicht auf den Ca

non der Schrift, auf ihre anerkannten Glaubenslehren
haben musste. - Einfluss der Tradition auf den Sinn der
Schrift, wenn man jene, als Glaubensquelle, auf die
Erklärung der letzteren anwendet. Der Sinn der

Schrift wird ferner entstellt durch die lateinische Ueber-
setzung, welcher die römische Kirche in Streitigkeiten
über Glaubenssachen allein Entscheidungskraft zuge-
steht. Angabe der Glaubenslehren, welche der rö-
misch-katholischen Kirche eigenthümlich und in dem
Trienter Glaubensbekenntnifs aufgestelit sind.

Seite.

127-143

Siebentes Kapitel.

Von den Kirchengebräuchen und der sogenannten kirchli chen Tradition. Erklärung des 34sten englischen Artikels. Vertheidigung der Grundsätze, nach welchen die englische Kirche gehandelt hat, in Rücksicht der kirchlichen Gebräuche. Folgen aus der Verwechselung der Tradition der Kirchengebräuche mit Ider Tradition der Glaubenslehren

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Schlufsbemer

kungen über das Mifsverstehen der Ausdrücke in Be-
treff der Tradition überhaupt.

143-176

Achtes Kapitel.

Unterschied zwischen der englischen und römischen Kirche in Absicht der Ausübung des kirchlichen Auséhens.` Die Einwürfe gegen den ersten Satz des englischen,, zwanzigsten Religionsartikels, werden bestimmt und geprüft, insbesondere in Beziehung auf das Recht des Privaturtheils in Glaubenssachen. Beweis, dafs die englische Kirche ihr Ansehn nicht weiter treibt, als zu ihrer eigenen Erhaltung schlechterdings nothwendig ist; und dann, dafs dieses Ansehen nach demselben Grundsatz ausgeübt und blofs so weit ausgedehnt wird, als bey den Protestanten überhaupt, die Dissenters, selbst, T nicht ausgenommen. 0176-102

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