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10. Schriftwechsel zwischen dem Geistlichen Departement und der 1793 westpreussischen Regierung. 1793.

R. 7. B. 23. DD.

Die Beschwerden des Bischofs von Kujawien grundlos. Klagen über ihn und seinen Official Schultz: Intoleranz, hierarchische Gesinnung, Vernachlässigung der deutschen Sprache. Vorschlag des Bischofs von Kulm, einträgliche Pfarren nur an Lehrer zu geben.

Das Geistliche Departement.

Berlin Februar 11.

Concept, geschrieben von Siebmann, gezeichnet von Woellner und Scholz. Anweisung von
Scholz.

Inhaltsangabe des Schreibens des Bischofs von Kujawien vom 19. Januar. >>Wenn wir nun gleich dem Bischof bei königlichen Stellen kein Präsentations-Recht einräumen können und wenngleich bei vorkommender Concurrenz solchen Geistlichen, welche dazu geschickt sind, den Gebrauch der deutschen Sprache allgemeiner zu machen, der Vorzug gegeben werden muss, so dürfen doch auch die Vorschläge des Dioecesani ohne erhebliche Ursache nicht ganz verworfen werden, und werdet Ihr Euch hiernach zu achten, allenfalls aber die Gründe, welche Euch in vorkommenden Fällen davon abzugehen bestimmen, bei Gelegenheit des Confirmations-Gesuchs Unserm Geistlichen Departement vorzulegen haben.<<

Die westpreussische Regierung. Marienwerder März 5.

Mundum, gezeichnet von Schleinitz, Meyer, Schmiedeberg, Ziegenhorn, Marggraff, Bü-
sching, Gentzkow.

Erklärt, dass gedachter Bischof uns ohne Grund einer vorsätzlichen
Hintenansetzung seiner Vorschläge beschuldiget.

>>Nur selten und bei höchst untauglichen Subjecten oder wo wir sonst verdienstliche Geistlichen zu versorgen gehabt, ist dies geschehen. Der Bischof bekümmert sich aber, ohnerachtet er eine so ansehnliche Competenz aus den hiesigen Landen zieht, um diesen Theil seiner Diöces gar nicht. Er hat einen Official, einen gewissen Schultz, gehabt, der wegen seiner Intoleranz und Widersetzlichkeit gegen die gesetzlichen Vorschriften verschiedentlich zu fiscälischen Untersuchungen gezogen wurde 1), und demohnerachtet schenkte ihm der Bischof sein ganzes Vertrauen, bis uns endlich der Tod von diesem Menschen befreit hat. So ist es denn auch gekommen, dass der hiesige Kirch-Sprengel des Bischofs von Cujavien bei weitem der schlechteste ist; er hat hier kein Seminarium, lässt die Geistlichen lediglich in Pohlen erziehen, und der Graf v. Hohenzollern hat es schon einmal als Thatsache versichert, dass man diesen Geistlichen dort auf alle Weise die deutsche Sprache verleide.

>> Dies ist wohl nicht das Betragen eines Bischofs, der für die Aufnahme der geistlichen Disciplin in einem Staat, wo er ansehnliche Vortheile geniesst, wohl so gut sorgen sollte wie für seine pohlnische Dioces,

1) S. Band 6, 159.

Febr. 11

März 5

1793 und der, anstatt den Anwachs der deutschen Sprache, E. K. M. Intention gemäss, zu befördern, deren Ausbreitung vielmehr verhindert.

März 5

März 18

»Des höchstseligen Königes Maj. haben schon festgesetzt, dass niemand, der nicht in den hiesigen Gymnasien seine Studien vollendet, eine Pfarre haben soll 1); der Bischof von Cujavien kehrt sich aber am wenigsten daran und sieht die Bewilligung seiner Vorschläge nicht als eine von E. K. M. ihm bewilligte Gnade, sondern als ein Recht an, was ihm als Bischof gebührt.

>> Die Lehrer bei den Gymnasien verlieren bei diesen hierarchischen Gesinnungen des Bischofs und ihrer geringen Besoldung alle Aufmunterung, und die so noch unvollkommene Cultur der hiesigen katholischen Geistlichkeit muss vollends bei solchem Betragen zu Grunde gehen. Denn eigentlich ist der ganze Ärger des Bischofs von Cujavien bloss dadurch erregt worden, dass der Director des Schul-Instituts, ein gewisser Raffalski, eine wenig beträchtliche Pfarre in seiner Diöces erhalten hat, da er die unbillige Forderung macht, dass der Bischof von Culm, ohne dass er zu einem Seminario etwas beiträgt, alle Lehrer in seiner nur kleinen Dioces versorgen soll.

>> Dieser hat dahero. . . Vorschläge gethan, dass diejenigen, die auf einträgliche Pfarreien versorgt werden wollen, erst sechs Jahre als Lehrer bei einem Gymnasio gestanden haben müssen. Wir finden diese Vorschläge nun um so zweckmässiger, als dadurch die künftigen Pfarrer in den Stand gesetzt werden, die Aufsicht auf den Land- Unterricht 2) mit Sachkenntniss führen zu können, und sie alsdann auch gewiss der deutschen Sprache kundig werden.

>> E. K. M. stellen wir dahero... anheim, den Bischof von Cujavien von dem Ungrund seiner Beschwerden. . . zu überzeugen und zugleich den Antrag des Grafen von Hohenzollern. für die Zukunft als ein bestimmtes Gesetz zu genehmigen, wenigstens . . . festzusetzen, dass verdiente Lehrer auch ohne den Vorschlag der Bischöfe in einer jeden Diöces versorgt werden können. Das Geistliche Departement. Berlin März 18.

Concept, geschrieben von Siebmann, gezeichnet von Scholz. Anweisung von Scholz. >>Wir pflichten Euch vollkommen bei, dass man bei Wiederbesetzung der katholischen Pfarr-Stellen an die Vorschläge der Bischöfe sich nicht binden lassen dürfe, sondern auf Leute, welche die erforderliche Kenntnisse besitzen, eines unsträflichen Wandels sind und sich um Lehr- und SchulAmt schon verdient gemacht haben, sehen müsse. Nur dann, wenn die Dioecesani so qualificirte Subjecte vorschlagen, ist in Collisions-Fällen auf selbige vorzügliche Rücksicht zu nehmen. Dessen ist auch der Bischof von Cujavien bei Gelegenheit seiner neuerlichen Beschwerden schon bedeutet worden, und bedarf es also dieserhalb jetzt keiner weitern Verfügung.« 2) So!

1) Band 5, 434.

11. Nachtrag zu der königlichen Instruction für den General der Infanterie Wichard Joachim Heinrich v. Möllendorff und den Etats-Minister Danckelman. Berlin 1793 Februar 13.

R. 7. C. 1. Concept, geschrieben von Siebmann, gezeichnet von Finckenstein, Schulen-
burg und Alvensleben.

Sollen der katholischen Kirche in Südpreussen den Status quo zusichern.

. . . »Wir haben schon in dem Besitznehmungs-Patent1) den römischkatholischen Glaubensgenossen die Aufrechthaltung ihres freien ReligionsExercitii zugesichert. Ihr habt aber noch ausserdem durch die Besitznehmungs-Commissarien der katholischen Geistlichkeit unter eben der Bedingung und der Bedeutung, welche Wir oben in Ansehung der Starosten und emphyteutischen Güterbesitzer vorgeschrieben haben, bekannt machen zu lassen, dass Wir die katholische Religion in statu quo und die Geistlichkeit bei dem ruhigen Besitz ihrer Güter erhalten und von letztern bloss einen billigen Beitrag zu den Staats-Ausgaben verlangen wollen. Eben dieses habt Ihr der zur Huldigung erscheinenden katholischen Geistlichkeit zuzusichern « . . .

1793

Febr. 13

12. Immediat-Bericht des Ober-Präsidenten Schroetter. Königsberg Febr. 22 1793 Februar 22.

R. 96. 242. A. Mundum.

Wie soll es mit den geistlichen Gütern in Südpreussen gehalten werden?

>> Noch muss ich . . . bemerken, dass die . . . Cabinets - Ordre 2) in Absicht der geistlichen Güter einer nähern allerhöchsten Instruction bedarf. E. M. geruhen nämlich zu befehlen: Die geistlichen Güter werden in Südpreussen die nämlichen Abgaben wie in Westpreussen geben, á 50%. Ich muss aber . . . anzeigen, dass in Westpreussen es E. M. sind, so die 50% an die Geistlichen geben, weil des verstorbenen Königes Maj. die geistlichen Güter dieser Provinz nicht so wie in Schlesien denen Geistlichen gelassen, sondern solche nach geschehener Taxation eingezogen, daraus Domänen formirt und den Geistlichen von den Revenus die Hälfte bezahlen lassen. 3) Jetzt werden dahero E. K. M. . . . zu bestimmen geruhen : ob, wie in Schlesien, die Geistlichen die Güter behalten und von den Revenus derselben 50% bezahlen oder ob sie, wie in Westpreussen, 50% erhalten und ihre Güter in Domänen verwandelt werden sollen « . . .

13. Etats-Minister Hoym an den »Kriegs- und Landrath v. Reibnitz März 2 zu Glatz.<< Breslau 1793 März 2.

Staats-Archiv i. Breslau (M. R. XIII. 24). Concept.

Seelen-Messe für Ludwig XVI. Predigt für den preussischen König.

»>Wenn das für den verstorbenen König Ludwig XVI. zu Rückerts gehaltene Seelen-Amt einen guten Eindruck gemacht hat, so bin ich nicht

1) No. 18.

2) Vom 11. Februar.

3) S. Band 4, 469 f.

März 2

1793 entgegen, dass solches auch an andern Orten geschehen könne; wie ich denn auch vorzüglich gern sehe, wenn auf eine zweckmässige und erbauliche Art für die Conservation unsers theuern Monarchen Predigten und Amt gehalten werden. Nur kommt es dabei hauptsächlich auf den Geistlichen an, ob er diesen Gegenstand unter Verbindung der französischen Gräuel-Scenen auf eine geschickte und nützliche Weise zu behandeln vermag, und daher ist deshalb nichts Allgemeines vorzuschreiben.<<

März 4

März 5

März 13

14. Etats-Minister Hoym an den Decan Bartusel zu Tarnowitz. Breslau 1793 März 4.

Staats-Archiv i. Breslau (M. R. XIII. 24).

Behandlung widerspenstiger Geistlichen. Wird wegen Amts - Missbrauchs von der Kammer zurechtgewiesen werden.

>> Es ist mir besonders lieb, wenn der Herr Decanus Barthusel nach der Anzeige vom 27. v. M. der ihm untergebenen Geistlichkeit einen zweckmässigen Vortrag der Religions-Wahrheiten zur Erbauung des gemeinen Mannes anempfiehlt, und sollte derselbe renitente Geistliche finden, so hat er solche nur der p. Kammer zur nähern Remedur anzuzeigen. Wenn derselbe jedoch zugleich anträgt, ein Mandat an den ihm untergeordneten Clerum zu erlassen, dass er seinen Verfügungen völligen Gehorsam leiste, so muss ich solches zu bewilligen Anstand nehmen, da der Herr Decanus über vielfältige Excesse seiner Amts-Autorität bei der königlichen Kammer denuncirt worden und von selbiger nächstens darüber zurecht gewiesen werden wird. Ich will demselben daher auch wohlmeinend rathen, sich in seinen Schranken zu halten, wo er sodann versichert sein kann, dass alle Vergehungen, welche man sich gegen seine Person erlauben sollte, sehr hart werden geahndet werden.«<

Bericht der westpreussischen Regierung, s. unter dem 11. Februar.

15. Cabinets-Befehl an den Etats-Minister Voss. Frankfurt am Main 1793 März 13.

R. 7. C. 1. Auszug.

Die geistlichen Güter in Südpreussen.

»Der Ober-Präsident Frh. v. Schrötter hat Euch hoffentlich eine Abschrift eines an Mir unter'm 22. v. M. eingereichten Berichts nebst einigen Anmerkungen zugeschickt, wo er besonders die Einrichtung der geistlichen Güter in der neuen Provinz berührt: ob es besser sei, die Güter auf den schlesischen oder auf den westpreussischen Fuss zu setzen. Diesen Punkt werdet Ihr gleichfalls bei Eurer Zusammenkunft durchgehen und Mir zu seiner Zeit Euer Sentiment sagen.<<

Eigenhändige Nachschrift des Königs:

1793

März 13

>> Es wird zum Besten seind, dass die geistlichen Güter auf den nämlichen Fuss als in Westpreussen behandelt werden.<<

16. Schriftwechsel zwischen der Kriegs- und Domänen - Kammer zu Breslau und dem Etats-Minister Hoym. Breslau 1793.

Staats-Archiv i. Breslau (M. R. XIII. 65). Mundum (gezeichnet von A. F. v. Pfeil, C. L.
v. Kloeber, A. S. v. Reisel, D. A. Neuwertz, H. L. A. v. Hoym, A. W. Andreae, P. P. W.
Müller, F. W. v. Prittwitz, H. Graf v. d. Goltz, M. Graf Schack, C. G. Gallasch) bzw.
Concept.

Sistirung der Schul-Reform in Ober-Schlesien.

Die Kammer. März 16.

>>Auf E. H. E. . . . Rescript vom 18. August v. J. wegen der Verbesserung der katholischen und besonders des Aemter-Schulen-Wesens haben wir von dem Oppelnschen Amts-Justitiario Boehme Bericht erfordert, was sich seit der im Jahre 1790 durch den Referenten abgehaltenen Revision der katholischen und evangelischen Schule in den Aemtern Kupp und Oppeln verändert, weil auf dessen damalige commissarische 4 Berichte nichts Näheres resolviret werden konnte, da die im Jahr 1790 obwaltenden kriegerische Umstände solches verhinderten und es auch an tauglichen Subjecten zu diesen Dorf-Schulen, als auf welchen Fall die Gemeinen sich nur zu höhern Beiträgen verstunden, zeither fehlte. Diesen Bericht hat der p. Boehme, wegen seiner übrigen vielen Geschäfte und weil er durch eine weitläufige Correspondenz erst die diesfällige Nachrichten einziehen müssen, itzt erst erstattet. Es würde zu weitläufig sein, die damals vom Referenten bei jeder Schule einzeln gemachten Vorschläge hier zu wiederholen. Das Ganze schloss dahin ab, dass die Oppelnsche Gerichts-GefälleCasse pro futuro an Salarien

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beitragen sollen. Seit dieser Zeit hat dieser Fonds jedoch viel andere Ausgaben erlitten, und es würden ihm jetzt zu Bestreitung der obigen Ausgaben wenigstens 100 Rthlr. jährlich fehlen. Um diesen Abgang zu ersetzen, schlägt der p. Boehme vor, solchen aus denen Forst-Ueberschüssen von denen Forst-Aemtern bezahlen zu lassen oder diese jährlich fehlende 100 Rthlr. aus der Rent-Casse zu Kupp zu nehmen und daselbst diesen Ausfall mit den eingehenden Zinsen von der Kolonie Schalkowiz, welche 100 Rthlr. betragen, zu decken. Da jedoch die Schalkowizer Zinsen zur Domänen-Casse eingezogen werden müssen, die Forst-Gefälle ein inadaequater Fonds für Schulen sind, überhaupt aber die ganze Verbesserung der dortigen Schulen erst daun realisiret werden kann, wenn die in

März 16

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