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Ad 1289. Dieses Schreiben bezieht sich höchst wahrscheinlich auf denselben Städtetag, welcher von dem Sept. 1, Rigischen Rathe zum 16. Septbr. 1369 nach Podel ausgeschrieben war, und muss daher in das Jahr 1369 gesetzt werden. S. oben 1257, a. Der Büchse in Flandern geschieht auch schon früber, als in dieser Regeste angegeben ist, nämlich bereits im J. 1368, Erwähnung. S. Reg. 1242.

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1297, b. Die Nowgoroder vergleichen sich mit den Sendeboten Lübeck's und Wisby's O. J. u. T. Sept. 29. wegen der jenen vor der Mündung der Newa und in Stockholm durch Seeräuber abgenommenen Waaren.

Nach dem gegenwärtig im Rumianzow'schen Museum in Moskau aufbewahrten Original abgedruckt im Вѣстникъ Европы Jahrg. 1811 Nr, 24, in den Дополненія къ актамъ историческимъ 1, 8 Nr. 7, bei Napiersky a. a. O. S. 78 Nr. XCVI und darnach im U.B. Nr. MMMXCIV. Ueber das fehlende Datum giebt die unzweideutigste Auskunft die im U.B. Nr. MXCV abgedruckte Urkunde. S. Reg. 1299 P. 8. Die der Urkunde angehängten Siegel geben genauer an die Namen des Possadnik: Matfei Falelejewitsch, und des Tausendmanns: Jurij Iwanowitsch.

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1303, b. Hierher gehört das im U.B. Nr. MCVII abgedruckte Schreiben. S. unten ad Juli 12. Reg. 1312.

1305, d. In einer vom Kaiser Carl IV. an diesem Tage zu Lübeck ausgestellten Urkunde Oct, 20. wird unter den Zeugen aufgeführt der Bischof von Oesel, damals Heinrich III., der im Jahre zuvor von Schleswig nach Oesel versetzt war.

Die Urkunde ist abgedruckt in Lacomblet, Geschichte des Niederrheins III, 678 Nr. 775. Vergl.
Strehlke in den Scr. rer. Pruss. II, S. 83 Anm. 3 und S. 801.

Ad 1312. Diese Urkunde gehört ohne Zweifel in das J. 1375, da der darin anberaumte Städtetag in Fellin Juli 12. kein anderer sein kann, als derjenige, dessen das unter Nr. 1321 registrirte Schreiben vom 6. Mai 1376 Erwähnung thut.

1315, b. Der Handelshof zu Nowgorod schreibt an den Rath zu Dorpat wegen gewisser nicht mehr nach Russland zu führender Tücher.

Nach dem Original (?) auf Pergament im Lübeck'schen Archiv abgedruckt bei v. SartoriusLappenberg II, 222 Nr. CVI und darnach im U.B. Nr. MMMXCV. Zu den bereits von Sartorius aufgeführten inneren Gründen für die Stellung dieses Schreibens in die zweite Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts kommt noch die äussere Form hinzu, da alle um das J. 1375 vom Handelshof ausgefertigten Schreiben zwar Deutsch, jedoch mit Lateinischem Eingange und Schlusse, abgefasst sind. Vom Ende des vierzehnten Jahrhunderts an schreibt der Handelshof durchweg Deutsch. Uebrigens kann nicht unerwähnt gelassen werden, dass die vollständig Deutsch abgefassten Schreiben, welche im U.B. Nr. MDXCV und MDCCCLIV abgedruckt sind, denen auch die Jahresangabe fehlt, denselben Gegenstand, wie unser Schreiben betreffen, mit demselben vielleicht im Zusammenhange stehen, und daber wohl auch noch in das vierzehnte Jahrhundert gehören.

Um das Jahr 1580.

O. J.

Aug. 3.

1380.

1377, e. Der Rath zu Narya schreibt an den Reval'schen Rath, er sei bereit, dem Bernd 0. J. u. T. von Halteren sicheres Geleit zur Reise nach und von Narva zu ertheilen.

Nach dem Orig. auf Papier im Revaler R.A. abgedr. im Livl. U.B. Nr. MMMXCVI. Den Schriftzügen nach ungefähr in diese Zeit gehörig. Ein Bernd von Haltern kommnt am Schlusse des 14ten Jahrh. (in den Jahren 1388 u. 89) als Mitglied des Reval'schen Rathes vor. S. U.B. Nr. MCCLIV und MCCLXII.

1381.

O. J. ú. T.

1382. O. J. u. T.

März 8.

1385.

O. J. Juni.

1581.

1377, f. Heinrich von Langenstein, aus Hessen, Vicecanzler (procancellarius) der Academie zu Paris, schreibt dem Bischof von Worms Eccard von Dersch, dass er das ihm angetragene Bisthum Oesel ausgeschlagen.

Dieses Schreiben hat, nach einer Handschrift in der Bibliothek zu Wolfenbüttel, herausgegeben Herm. von der Hardt in seinen: Varia historica, geographica, philologica, mythologica, exegetica. Wolfenbüttel 1716. Der Inhalt „besteht wesentlich nur in einem Bericht über die in die Form eines Zwiegesprächs mit sich selbst gekleideten Erwägungen, die den Schreiber zur Ablehnung der ihm angebotenen Bischofswürde von Oesel bestimmt haben sollen." So referirt darüber G. Berkholz in den Mittheill. XI, 507 fgg., indem er daselbst zugleich den Theil des Schreibens, welcher einigen geschichtlichen Werth hat, abdrucken lässt. Dieses Bruckstück ist denn auch in das U.B. Nr. MMMXCVII aufgenommen. Da der Bischof Heinrich III. von Oesel, zu dessen Nachfolger Heinrich von Langenstein berufen zu sein vorgiebt, in der ersten Hälfte des J. 1381 ermordet wurde (Reg. 1381), so gehört das undatirte Schreiben frühestens in diese Zeit.

1582.

1391, d. Nicolaus, Administrator des Bisthums Breslau, fragt bei dem Bischof von Dorpat (?) an, ob derselbe an den Hof des Römischen Königs zu kommen beabsichtige.

Der Codex diplomaticus Silesiae liefert im Bd. V das Formelbuch des Breslauer Domherrn Arnold von Protzau, und als Anhang dazu die „Dictamina domini Nicolai," unter denen S. 317 das hier registrirte und in das U.B. unter Nr. MMMXCVIII aufgenommene Schreiben sich befindet. Der Aussteller dieses Schreibens, Nicolaus, war in den Jahren 1376–82 Administrator des Bisthumes Breslau. Der Addressat ist nicht genannt, allein der Herausgeber des Schlesischen Cod. dipl. vermuthet in ihm den damaligen Bischof von Dorpat, Dietrich Damerau, welcher – nach Pelzel I, 122 am 11. Octbr. 1382 an König Wenzel's Hofe gegenwärtig war.

1392, b. Hierher dürfte aus den oben S. 87 ad Reg. 1865 angegebenen Gründen daş im U.B. Nr. MDLX abgedruckte Schreiben des Raths zu Lübeck gehören. Uebrigens könnte es auch in das J. 1588 gesetzt werden, in welchem die Verhandlungen wegen des Verbotes der Nowgoroder Reise begannen. S. Reg. 1487. Auch der Rigische Rath erhielt ein mit diesem wörtlich übereinstimmendes Schreiben, welches im Rig. R.A. asservirt wird und bei Napiersky a. a. O. S. 102 Nr. CXXXI abgedruckt ist. Vielleicht ist eines dieser Schreiben auch nor eine Copie?

1585.

1453, b. In diese Zeit ungefähr gehört, aus den oben S. 88 ad Reg. 1882 angeführten Gründen, das im U.B. Nr. MDLXXVII abgedruckte Schreiben.

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April 8.

O. J. u. T.

1388.

O. J. u. T.

1456, c. Aus den oben S. 88 zur Reg. 1885 angeführten Gründen ist das im U.B. Nr. MDLXXX abgedruckte Schreiben in diese Zeit zu setzen.

1462, b. Hierher gehört wahrscheinlich das im U.B. Nr. MCLXXXVIII abgedruckte Actenstück. S. das darüber zur bezüglichen Regeste 1401 (Bd. III. S. 124) Bemerkte.

1388.

1480, b. Bericht über die Anbringen der nach Livland abgefertigten Litthauischen Sendeboten.

Nach einer alten Abschrift auf Papier im Rig. Rathsarchiv gedruckt bei Napiersky S. 95 Nr.
CXXIII und darnach im U.B. Nr. MMMXCIX. Napiersky stellt dies Actenstück, ohne Angabe von
Gründen, an das Ende des vierzehnten Jahrhunderts. Gehört es in diese Zeit, so muss és vor das
J. 1390 gestellt werden, da darin die Anwesenheit des Rigischen Erzbischofs in Livland vorausge-
setzt wird, dieser aber im J. 1390 aus dem Lande flüchtete.

1388.

1480, c. Der Dorpater Rath schreibt an den Rigischen über die von dem Bischof von O. J. u. T. Dorpat mit den Sendeboten der Pleskauer gepflogenen Verhandlungen.

Nach dem Orig. auf Papier im Rig, R.A. gedruckt bei Napiersky S. 103 Nr. CXXXII und darnach im U.B. Nr. MMMC. Der Abdruck bei Napiersky scheint nicht correct, wodurch das ohnehin im schlechtesten Mönchslatein abgefaste Schreiben noch schwerer verständlich wird. Was die Zeit der Ausfertigung betrifft, so spricht schon der Gebrauch der Lateinischen Sprache für das vierzehnte Jahrhundert, da der Dorpater Rath sich dieser bis zum J. 1385 ausschliesslich bediente, vom J. 1393 ab dagegen immer Deutsch schrieb. Für das J. 1388 insbesondere spricht die Verhandlung mit den Pleskauer Sendeboten, und die Botschaft der Gothländer nach Nowgorod: vergl. oben S. 86 ad Reg. 1851 und 1852 und Bd. III S. 155 Reg. 1487, desgl. die gleich folgende Bemerkung ad Reg. 1495. 1483, b. Hierher könnte vielleicht das Schreiben im U. B. Nr. MDLX gehören. S. oben Febr. 28. S. 176 Reg. 1392, b.

Ad 1495. In der Anmerkung zu dieser Regeste ist die Vermuthung ausgesprochen, dass dieselbe ins J. 1391 Juli 23. gehören könnte, und oben S. 73 a. E. und S. 75 Reg. 1553, a ist diese Ansicht bestätigt. Indess ist wohl die ursprüngliche Stellung ins J. 1388 richtiger, da die in diesem Schreiben angekündigte Gesandtschaft aus Lübeck und Gothland viel wahrscheinlicher auf die im J. 1388 auf dem Hansatage beschlossene (Reg 1487), als auf die spätere zu beziehen ist, welcher die Herstellung des Friedens gelang.

1592.

1582, a. Hierher gehört vielleicht die in dem U B. Nr. MMXXXVI abgedruckte Urkunde, da der Erzbischof von Riga in diesem und in dem vorhergehenden Jahre sich in Lübeck aufhielt. S. oben S. 115 ad Reg. 2435.

1392.

O. J. Juni 20.

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Ad 1691, b und 1693. Da nach Stiernman's Swea höfdinga-minne II, 486 Thord Bunde bereits im J. 1394 Ritter wurde, so erscheinen die oben S. 81 auf die Voraussetzung, dass dies erst später geschehen, gebauten Schlüsse als hinfällig.

O. J.

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1743, b. Vielleicht gehört hierher das im U.B. Nr. MDCCCLII abgedruckte Schreiben. April 17. S. oben S. 102 ad Reg. 2206.

1750, b.,,Da der schwere Krieg zwischen dem Herrn von Livland und dem Stifte von Juni 7. Dorpat, in Folge der Uebereinkunft der kriegführenden Parteien durch Schiedsleute in der Stadt Danzig auf einer Tagfahrt beendigt werden soll, so fordern die Aldermänner der Deutschen Hansa zu Brügge die Stadt Dortmund auf: „dat gi mit gadders den dren Steden Cölne, Soest, Monstere, einen boden efte breive to Lubecke, to dem Sunde und to der dachvart to Dantzike vorscr. senten, dei den boden dar uit Lyfflande und den anderen, van den saken vorscr. dar to gevoget, van iuwer aller wegene informirenden, und to kennene geven, dat sei bi eren rade in der dachvart also degedingen, dat dei copman gemenlike der olden vriheit und rechticheit in Lyfflande und to Rueslande wart mit vrede gebruken mogen &c. VII dach in dem Junio, int jar XCVII.""

6666

Diese (wohl nicht genaue) Relation nebst Auszug aus dem im Dortmunder Archiv befindlichen
Original liefert Fahne, die Grafschaft und Reichsstadt Dortmund II, 2 S. 204 Nr. 470.

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1398.

Juli 15.

O. J.

1398.

1780, b. Wennemar von Brüggeney, Meister D. O. zu Livland, verleiht der Stadt Weissenstein die Hälfte von dem Einkommen ihres Gerichts, unter Beirath des Voigts von Jerwen zu verwenden zur Befestigung und Besserung des Weichbildes. Zeuge: Conrad von Vitynghoffe, Comthur zu Fellin, Arndt von Althena, Comthur zu Dünamünde, Hermann Vincke, Voigt zu Jerwen. Dat. Overpalen, am Tage der delinge der Apostel 1398.

Nach einer Abschrift auf Papier vom 19. Novbr. 1562 in dem Schwedischen Reichsarchiv ausgezogen von Schirren, Verz. S. 21 Nr. 208.

Ende des vierzehnten und Anfang des fünfzehnten

Jahrhunderts.

Ad. 1856. Dieses Schreiben könnte in das J. 1415 gehören, da der Briefsteller, Bürgermeister von Reval,
Gerh. Witte, sich zu Anfang des Jahres 1415 in Narva aufhielt. S. U.B. Nr. MCMXCVI.

O. J. u. T. Ad 1868. Zu dieser Regeste ist oben, S. 87, angenommeu worden, dass sie frühestens ins J. 1418 gesetzt werden müsse, weil Claus Deken im U.B. Nr. MMCCXLIII und LV als Befehlshaber in Åbo genannt werde. Nachdem jedoch ad Reg. 2679 und 92 (oben S. 123 und 124) nachgewiesen worden, dass jene Urkunden nicht zum J. 1418, sondern in eine bedeutend spätere Zeit, gehören, muss auch unsere Regeste frühestens dem J. 1420 zugezählt werden, in welchem Cl. Deken zuverlässig Voigt zu Åbo war. O. J. u. T. Ad 1888. Nach dem oben S. 90 zur Reg. 1922, b Bemerkten kann dieses Schreiben genauer in das J. 1402 gestellt werden.

O. J.

1897, e und f. In diese Zeit spätestens dürften gehören die im U.B. Nr. MDXCV und MDCCCLIV abgedruckten Schreiben. S. oben S. 175 Reg. 1315, b.

1402. O. J. u. T.

ben.

1404.

1402.

1922, c. In diese Zeit ungefähr gehört das im U.B. Nr. MDLXXXIII abgedruckte SchreiS. oben S. 90 Reg. 1922, b.

1404.

Juni 23. Ad 1971. Das Orig. auf Perg. im Reichs Archiv zu Stockholm, woraus Schirren (Verz. S. 10 Nr. 103) die in dem Abdruck des U.B. Nr. MDCXLVIII weggelassene Gränzscheidung nachstehend referirt: „anzugehen von der Kortzeryerve bis zu einem bohen berge an der heide, die höhe des berges entlang, jenseits an einen bruch, dann an die Russchen beke, dann hinüber von bruch zu bruch an einen stein, der an dem Rigeschen wege liegt, diesen weg entlang gen Algonas, auf die Alghenassche beke, hinüber zur Arwe beke, an eine heide Athenoem, dann an den Toldemeghe, an den langen bruch, wo dieser die von Rodepoyze und die von Seghewolde scheidet."<

Nov. 7. Ad 1975. Diese Urkunde ist vom 7. Novbr. 1414 zu datiren und unter diesem richtigen Datum im U.B. Nr MCMLXXXVII wieder abgedruckt. S. das oben S. 109 ad Reg. 2378 darüber Bemerkte.

März 25.

1407.

2049, b. Notariatsinstrument über eine im Auftrage Johanns von Colne, Rathmanns zu Riga, in der Stadt Dortmund gestiftete Vicarie.

Ein Deutscher und Lateinischer Text in dem Dortmunder Rathsarchiv. Der erstere gen Kürzungen - abgedruckt bei Fahne, die Grafschaft und Reichsstadt Dortmund II, 2, 241 Nr. 505, und darnach im Livl. U.B. Nr. MMMCI.

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1

Um das Jahr 1410.

1410.

Ad 2221. Diesem Schreiben, in welchem J. Hennepmus, Voigt zu Raseborg, dem Revaler Rathe den Hans O, J. u. T. Wrede, wegen dessen Streitsache mit M. aus der Münze, empfiehlt, gleichzeitig ist das unter Nr. 2884 registrirte, wodurch derselbe Wrede in derselben Sache dem Revaler Rathe von dem Ritter Chr. Niclisson zu Wyburg empfohlen wird. Beiden Schreiben fehlt die Angabe des Jahres. Da sich jedoch auch ein Empfehlungsschreiben des Landmarschalls an zwei Reval'sche Bürgermeister für Hans Wrede freilich ohne nähere Bezeichnung der Streitsache vom 12. Febr. 1414 (Reg. 2341) erhalten hat, so liegt die Annahme sehr nahe, dass jene beiden Schreiben auch in dieses Jahr gehören. Das Schreiben Niclisson's ist datirt: „des middewekens vor unser leven vrouwen", ohne genauere Bezeichnung des Marienfestes. Da es jedoch ohne Zweifel älter ist als das des Landmarschalls, und letzteres im Februar ausgefertigt ist, so liegt die Vermuthung nahe, dass unter jenem Marientage das Fest Mariae Reinigung (2. Febr.) zu verstehen, mithin das Schreiben Niclisson's vom 31. Jan. zu datiren ist. Hiernach ist die Reg. 2221, a (oben S. 103) zu berichtigen.

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2340, b. Hierher gehört höchst wahrscheinlich das im U.B. Nr. MMCDXXXIV abge- Jan. 31. druckte Schreiben. S. die vorhergehende Ausführung ad Reg. 2221.

2340, c. In dieselbe Zeit ist, aus den ad Reg. 2221 angegebenen Gründen, das Schrei- O. J. u. T. ben im U.B. Nr. MDCCCLXI zu setzen.

Ad 2375. Aufgeführt im Krakauer Inventar des erzbischöflichen Archivs bei Schirren S. 227 Nr. 205.

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2381, cd. Hierher gehört vielleicht das im U.B. Nr. MDLI abgedruckte Schreiben. S. Jan. 4. oben (S. 178) ad Reg. 1856.

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2457, b. Der Livländische Städtetag zu Pernau ladet den Rath der Stadt Dortmund vor, Febr. 16. vor ihm durch Bevollmächtigte vertreten zu erscheinen und sich auf eine Klage des Peter von der Volme zu verantworten.

Aus den Processacten im Landesarchiv zu Münster auf Papier gedruckt bei Fahne, a. a. O. IV, 268 Nr. 595 und darnach im U.B. Nr. MMMCII. Erst nachdem der Artikel über den Process Volme ctra. Dortmund, oben S. 111-114 gedruckt war, kam der Herausgeber in den Besitz des Fahne'schen Werkes, in welchem nicht weniger als zehn diesen Gegenstand betreffende Actenstücke auf. genommen sind, und zwar lauter solche, die im Revaler Archiv fehlen, daber die Acten ergänzen und wesentliche Aufklärung über die Sache verbreiten, namentlich mehrere Resultate der oben zur Reg. 2409 angestellten Untersuchung bestätigen. Einzelne von ihnen sind zwar undatirt, das Datum ist jedoch meist genau festzustellen. Darnach ordnen sich jetzt die den Process betreffenden 31 Actenstücke nachstehend:

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