Almanach der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Band 2Braumüller, 1852 |
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Beliebte Passagen
Seite 10 - Unterrichts -Anstalten sind angewiesen , die für die Zwecke der Akademie geeigneten Institute, Laboratorien und Apparate derselben zu Versuchen und Forschungen nach Möglichkeit einzuräumen, und derselben auf ihr Begehren alle auf ihre Beschäftigungen Bezug nehmenden Mittheilungen zu machen.
Seite 42 - Es soll aus den reichlichen neu eröffneten Quellen imEinzelnen diese Zeit der politischen Parteiungen, der Ohnmacht und Schwäche des Reichs-Regimentes, der Übergriffe und Willkürhandlungen der einzelnen Reichsglieder, der sittlichen Entartung, unparteiisch geschildert werden, auch der Verfall des Ansehens und der Geltung nach aussen muss in Berücksichtigung kommen. Diese umfassende Aufgabe wird getheilt; sie soll für's erste in Beziehung auf Deutschland beantwortet werden.
Seite 4 - Entdeckungen sicher zu stellen und durch Bekanntmachung lehrreicher Arbeiten möglichst zu verbreiten, so wie die Zwecke der Regierung durch Beantwortung solcher Aufgaben und Fragen, welche in das Gebiet der Wissenschaft gehören, zu unterstützen.
Seite 7 - Secretären zunächst für den geregelten Gang der Verhandlungen der Akademie zu sorgen, und über die Beobachtung der Statuten zu wachen hat, wird über das Wirken derselben den Curator jederzeit in vollständiger Kenntniss erhalten. Der Präsident und die...
Seite 26 - Jede gekrönte Preisschrift bleibt Eigenthum ihres Verfassers. Wünscht es derselbe, so wird die Schrift von der Akademie als abgesondertes Werk in Druck gelegt. In diesem Falle erhält der Verfasser fünfzig Exemplare und verzichtet auf das Eigentumsrecht.
Seite 9 - Fünftens. Für die vorfallenden Druckarbeiten wird der Akademie die unentgeltliche Benützung der Staatsdruckerei nach jedesmal vorläufig eingeholter Bewilligung des Hofkammer-Präsidenten eingeräumt. Sechstens. Die Mitglieder der Akademie, welcher es vorbehalten ist, die ihr zukommenden Bücher und andere wissenschaftliche Gegenstände den Bibliotheken...
Seite 46 - Antrag gebracht. §. 40. Die um einen Preis werbenden Abhandlungen sind, wie allgemein üblich, mit einem Wahlspruche zu versehen, welcher zugleich einem den Namen des Verfassers enthaltenden versiegelten Umschlage als Aufschrift dient. Die Namen der preiswürdig befundenen Verfasser werden in der feierlichen Sitzung am 30. Mai von dem Präsidenten der Akademie nach öffentlicher Entsiegelung der Umschläge bekannt gemacht. Die übrigen Umschläge werden uneröffnet verbrannt, die Abhandlungen aber...
Seite 43 - Kärnthens, bemächtiget hatte, und diese Lande unabhängig und selbstständig behaupten wollte ; in dem darüber entstandenen Kampfe blieb der deutsche König über den böhmischen, der die Nationalität der Slawen, namentlich der Polen, für sich in Bewegung setzte, auf dem Marchfelde Sieger. Es ist zur Beurtheilung der Rechtsfrage in diesem Kampfe sehr wichtig, über das politische und staatsrechtliche Verhall niss dieser slawischen Länder in'.s Reine zu kommen.
Seite 46 - Akademie der Wissenschaften : §. 28. Abhandlungen, welche der Akademie vorgelegt Werden, können in jeder in der österreichischen Monarchie einheimischen oder in lateinischer Sprache verfasst sein , und werden in jener Sprache gedruckt, in welcher sie geschrieben sind.
Seite 9 - Secretärs angewiesen , und von einem hiezu bestellten Beamten , welchem die Gebarung obliegen wird, verrechnet. §. 17. Der Präsident der Akademie bezieht während der Dauer seiner Function einen...