Zeitschrift für das Gymnasialwesen, Band 3Weidmann., 1849 Jahrgang 1-10, 46-49 contain Jahresberichte des philologischen vereins. |
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Abiturienten Abtheilung allgemeinen Alterthums Ansicht Anstalten Antigone Antrag aufser Behörde beiden Bemerkungen Berathung besonders bestimmt Betreff Beziehung Bildung blofs Candidaten Censuren chen Chor Classen Commissarius Commission Conferenz Cursus dafs daher daſs Demosthenes deutschen deutschen Sprache Director eben Eigenthümlichkeit einzelnen ersten Examen Forderungen Französisch ganzen Gegenstände Geist gelehrten Geographie gesammten Geschichte giebt Grammatik Griechischen Griechischen Sprache grofsen Grund Gymnasiallehrer Gymnasialwesen Gymnasien Gymnasium Hebräischen Herr Herrn höhere Bürgerschule Ilias Instruction Jahre jetzt Jugend Kenntnifs Klassen könnte Kreon lassen Latein Lateinische Sprache Leben Lebrer Lectüre Lehrer letzten lich Litteratur machen Mathematik Maturitätsprüfung Ministerium Mitglieder möglich mufs mündlichen muſs müssen Mützell namentlich neuen nöthig nothwendig Odyssee Odysseus Pädagogik Präz Prof Progymnasien Prüfung Realgymnasium Realschulen Recht Reglement schen Schlufs schriftlichen Schü Schulmänner soll Sophokles Sprache Staat Stande Studien Stunden Telemachos Theil Uebungen Universität unserer Untergymnasium Unterricht Urtheil Verf Verhältnisse Versammlung verschiedenen viel Volkes Weise wissenschaftlichen wohl Wort wünschen Zeus Zweck
Beliebte Passagen
Seite 403 - Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.
Seite 124 - Griechische Sprache ausbrächten, und ein Anfang würden, auch andere Sprachen mit zu lernen. So lieb nun, als uns das Evangelium ist, so hart lasset uns über den Sprachen halten; denn Gott hat seine Schrift nicht umsonst allein in die zwo Sprachen schreiben lassen, das Alte Testament in die Ebräische, das Neue in die Griechische.
Seite 389 - Aufsatze, welcher die Gesammtbildung des Examinanden, vorzüglich die Bildung des Verstandes und der Phantasie, wie auch den Grad der stilistischen Reife...
Seite 326 - Es steht einem jeden frei, seinen Beruf zu wählen und sich für denselben auszubilden, wie und wo er will.
Seite 575 - Sie bekam Euch übel, die Lektion. Wie er räuspert, und wie er spuckt, Das habt Ihr ihm glücklich abgeguckt; Aber sein Genie, ich meine sein Geist, Sich nicht auf der Wachparade weist.
Seite 123 - Lebens erreichen jene nicht. Oder die sonstige Zierlichkeit und Feinheit der Kopie gehört nur dieser an, an welcher ein Kontrast zwischen dem Inhalte und der nicht mit ihm erwachsenen Form sich fühlbar macht.
Seite 411 - ... gegründeten Principien, Sicherheit in der Lehre von den Potenzen und Wurzeln und von den Progressionen, ferner in den Elementen der Algebra und der Geometrie, sowohl der ebenen als körperlichen, Bekanntschaft mit der Lehre von den Combinationen und mit dem binomischen Lehrsatze, Leichtigkeit in der Behandlung der Gleichungen des ersten und zweiten Grades und im Gebrauche der Logarithmen, eine geübte...
Seite 632 - Die praktische Ausbildung erwerben die Kandidaten an den besonders dazu zu bezeichnenden und einzurichtenden Lehranstalten jeder Provinz in einem zweijährigen Kursus. Sie erhalten während desselben entweder aus den Mitteln der Anstalt, an welcher sie beschäftigt werden, oder nach Befinden der Umstände aus allgemeinen Staatsfonds eine angemessene Unterstützung.
Seite 726 - Bildungselemente für die verschiedenen Richtungen des bürgerlichen Lebens eine allgemeine wissenschaftliche Bildung erwerben , oder sich für höhere Fachschulen und für Studien innerhalb der philosophischen Facultät auf der Universität vorbereiten wollen.
Seite 328 - Absicht nicht, die bürgerliche Freyheit in so fern zu beschränken, daß es nicht ferner jedem Vater und Vormund frey stehen sollte, auch einen unreifen und unwissenden Jüngling zur Universität zu schicken; dies soll vielmehr nach wie vor dem Ermessen eines jeden überlassen bleiben.