Art. 11. Der Verfasser eines literarischen oder wissenschaftlichen Werkes ist befugt, die Usurpirung des von ihm gewählten Titels zu verhindern, wenn dieselbe das Publikum über die scheinbare Identität des Werkes in Irrthum führen könnte; in einem... Bibliopolisches Jahrbuch - Seite 111841Vollansicht - Über dieses Buch
| Georg Friedrich Martens, Frédéric Murhard, Karl Murhard, J. Pinhas, Julius Hopf - 1843 - 638 Seiten
...10. Rücksichtlich des Nachdrucks ist jeder Artikel eines encyklopädischen oder periodischen Werkes, welcher die Zahl von drei Druckbogen überschreitet,...als ein für sich bestehendes Werk zu betrachten. i Art. 11.- Der Verfasser eines literarischen oder wissenschaftlichen Werkes ist befugt, die Usurpirung... | |
| Josef Schmidl - 1906 - 362 Seiten
...1840 („Der Verfasser eines literarischen oder wissenschaftlichen Werkes ist befugt, die Usurpierung des von ihm gewählten Titels zu verhindern, wenn...Publikum über die scheinbare Identität des Werkes in Irrtum führen könnte; in einem solchen Falle ist jedoch kein Nachdruck vorhanden und der Verfasser... | |
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