Staatsrecht der konstitutionellen Monarchie ...Literatur comptoir, 1828 |
Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adels allgemeinen alsdann Angehörigen Anstalten Aretin's Staatsrecht Ausschuß Badischen Bairischen Barante Beschränkung besondere besteht Bestimmung Bezirks bloß Bürger Bürgschaft Censur chen cher daher Deputirten eigenen einzelnen Erkenntniß erscheinen erste folche freie Wahl Freiheit Frohnd Fürsten Garantien Gefahr Gefeß Gefeße Geist Gemarkung Gemeinde Gemeindeordnung Gericht Gesammtheit Gesammtpersönlichkeit Gesek Geseze Gewalt großen Grund Idee Interessen iſt Kammer Klassen König Konstitution konstitutionellen Monarchie Landrath landständischen Landtag läßt lehte lich Magistrat Maß meinde minder Minister Mißbrauch muß nåmlich Nation naturgemäß natürlich nöthig nothwendig öffentlichen Organ Personen politischen Polizei Preßfreiheit Prinzip Privatrecht Provinzen rath Recht rechtlich Regierung Rouilly Schuß selbsteigene Selbstständigkeit seyn ſich ſie Sigung ſind sodann soll Staat Staatsanstalten Staatsbürger Staatsgewalt Staatsrecht Stånden Statt finden stehende Heer theils überhaupt unserer v. u. st Verantwortlichkeit Verfassung Verhältniß Vermögen vernünftigen verschiedenen Verwaltung Verzehrungssteuer Volk Vortheil Wahl Wahlkollegium Wahlrecht wahren Gesammtwillen wåre wåren wenigstens Willkühr wirklich wofern wohl wohlthätig zumal Zweck Zweikammernsystem
Beliebte Passagen
Seite 259 - Die Bundesversammlung wird sich bei ihrer ersten Zusammenkunft mit Abfassung gleichförmiger Verfügungen über die Preßfreiheit und die Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger gegen den Nachdruck beschäftigen.
Seite 173 - Die Ausschließung der Armen hat aber neben dem politischen auch einen Rechtsgrund für sich. Denn im Staate wie in andern Gesellschaften richtet sich naturgemäß das Stimmrecht oder das Gewicht der Stimme nach dem Maße der Beiträge der Mitglieder in die gemeine Kaffe.
Seite 235 - Beförderungsmittel allgemein humaner Cultur, sodann eigens in Bezug auf den Staat, als Gewährleistung für Recht, Freiheit und Verfassung. In erster Beziehung ist die Freiheit der Mittheilung, also auch der Presse, ein ursprüngliches, absolutes Recht aller Menschen, daher, wie alle andern Rechte, eigens dem Schuze des Staates anvertraut, und also der Beeinträchtigung durch denselben um so weiter entrückt.
Seite 173 - Armen hat aber neben dem politischen auch einen Rechtsgrund für sich. Denn im Staat wie in andern Gesellschaften richtet sich naturgemäß das Stimmrecht oder das Gewicht der Stimme nach dem Maß der Beiträge der Mitglieder in die gemeine Kasse. Die Reicheren nun sind nicht nur beim Gedeihen des Staates mehr interessirt, als die Armen, sondern sie tragen auch aus dem Ihrigen ein Mehreres dazu bei. Billig verlangen sie daher — wie etwa die größeren Aktionärs in Privatgesellschaften — ein...