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Malik ben al-Haitam al-Chozâ'î als Gouverneur von Mosul genannt; eine Lücke von 5 Jahren tritt hier ein, die mit um so grösserer Wahrscheinlichkeit mit diesem Amîr Hischâm dürfte ausgefüllt werden können, als der Typus des bei Castiglioni abgebildeten Exemplars mit seinem im Felde der Vorderseite stehenden Doppel-Quadrate lebhaft an die Münzen Dscha far's erinnert und auf eine diesen nahestehende Zeit schliessen lässt. Schliesslich mag noch bemerkt werden, dass ein Hischâm ben 'Amr in den Jahren 151-157 die Provinz Sind verwaltete. Die ungewöhnliche Schwere unseres Fils (12.91 Gr.) bei entsprechender Grösse (71⁄2 nach Mionnet) stellt ihn in dieser Beziehung an die Spitze der im k. Kabinete befindlichen abbâsidischen Kupfermünzen.

Der oben unter No. 3 aufgeführte Fils wurde bereits von Stickel in dieser Zeitschrift (X, S. 294) beschrieben, jedoch sehr unvollständig, da die schlechte Erhaltung seines Exemplares nur einzelne Buchstaben der Aufschriften erkennen liess. Das gut erhaltene Stück der hiesigen Sammlung zeigt deutlich den Namen Haitam ben Muâwija. In der Geschichte dieser Periode spielt ein Haitam ben Mu âwija keine unbedeutende Rolle, und die mir bekannten, ihn betreffenden Nachrichten gestatten durchaus, denselben in dem auf unserer Münze genannten Haitam zu erkennen. Im Jahre 141 war derselbe Statthalter von Mekka und Tâif (Ibn Katîr fol. 146. Abû'l Maḥâsin t. II. p. 382). In dieser Stellung wurde er ein Gegenstand der besondern Adoration für die Secte der Râwenditeu, die den Chalifen Al-Manşûr als Gott und Haitam als den Engel Gabriel verehrten. Wie lange Haitam diesen Posten bekleidete, wird nicht berichtet; erst im Jahre 155 finden wir ihn als Statthalter in Kufa, und im nächsten (156) als Gouverneur in Baṣra (Abû'l Maḥâsin t. II. p. 419). Noch in demselben Jahre erhielt er in Sawwâr ben 'Abdallah einen Nachfolger und zog sich als Privatmann nach Bagdad zurück, wo nach kurzer Zeit sein plötzlicher Tod erfolgte. Mit diesen Nachrichten lässt sich leicht vereinen, dass Haitam nach Niederlegung der Statthalterschaft von Mekka in den Jahren 145-148 dem jugendlichen Dscha far beigegeben wurde, um demselben in der Verwaltung seiner Provinz zur Seite zu stehen. In diesem Falle würde das auf dem Revers stehendes einen neuen Beleg zu der von Stickel geäusserten Ansicht geben (Zeitschr. d. D. M. G. Bd. XI p. 445), dass obige Formel öfter nicht den Münzmeister, sondern den an der Spitze der Finanzverwaltung stehenden Beamten bezeichne; denn es ist kaum zu vermuthen, dass Haitam nach Bekleidung der höchsten Aemter den untergeordneten Posten eines Münzwardein's bekleidet habe. In Bezug auf die äussere Form dieser Münze muss bemerkt werden, dass in der Mitte des Feldes der Vorderseite ein Punkt sich befindet, dessen schon oben erwähnt worden.

Die vierte und letzte Münze trägt auf dem Revers den dem

و بخ

Koran (Sure XVIII. v. 37) entnommenen Spruch all Yi öö, welcher hier zuerst auf einer Münze erscheint. Er findet sich nur noch auf einem Fils Al-Mu'tamid's (Nova Supplem. p. 231 No. 315) und in veränderter Form auf den Stempeln der Muwaḥḥiden im 12. Jahrhunderte. Ueber diesem Spruche steht das welches hier eine von der gewöhnlichen etwas abweichende Form hat (vgl. d. Tafel). Dasselbe tritt nach Stickel zuerst auf einem Bagdader Dirhem von Jahre 148 auf. Wurde wirklich im J. 148 mit der Setzung dieser Werthbezeichnung auf Münzen der Anfang gemacht (was nach den bisher publicirten Stücken der Fall zu sein scheint), so können wir die Ausprägung unseres Fils in dieses Jahr setzen, da es das letzte von Dscha far's Statthalterschaft ist und die Münze späteren Ursprungs nicht sein kann. Das Erscheinen des auf dieser Münze Dscha far's beweist zugleich, dass die Ansicht Nesselmann's (vgl. Zeitschr. d. D. M. G. XI, 145) über den anfänglichen Gebrauch dieses Wortes nicht richtig ist. Derselbe fand nämlich nach Zusammenstellung der mit bezeichneten Dirheme, dass bis zum Jahre 162, wo diese Werthbezeichnung auf einem Dirhem aus Dschai steht, die Münzstätten von Bagdad und Abbâsia gewissermassen das Privilegium derselben gehabt hätten. Unsere Münze zeigt, dass die genannte Werthbezeichnung niemals, auch nicht in der ersten Zeit ihres Gebrauches, auf die Stempel der obigen zwei Städte beschränkt Die stark beschnittene Randschrift des Revers lässt noch den Namen Ishâk erkennen, der vermuthlich dem Münzmeister Dscha far's gehörte.

war.

باخ

5.

باخ

Dinar vom Jahre 155 mit punktirter Schrift. Aus diesem Jahre war bisher noch kein Dinar bekannt.

E. Avers wie No. 1.

Revers. wie No. 1. unten

6.

äsw

هما امر به المهدى امير المومنين بالكوفة سنة ثلث وستين ومية : Umschrift

Diese Kupfermünze, welche Castiglioni unter No. XXIV erwähnt und Soret in der Revue Num. Belge a. 1854 p. 289 unvollständig beschrieben hat, führe ich hier auf, weil der auf derselben genannte Ishak wahrscheinlich mit dem bei Ibn Katìr erwähnten Ishak ben al-Sabah al-Kindi (b) identisch ist. Dieser war nach dessen Angabe im J. 159 Steuereinnehmer in Kufa. Die Vermuthung Soret's, dass hier Ishak ben Sulaimân erscheine, der unter Hârûn Statthalter von Aegypten war, dürfte daher unrichtig sein.

سبع

7.

Dinar vom Jahre 167; der Buchstabe der Worte
ist mit einem darunter gesetzten Punkte bezeichnet; unedirt.

ضرب

und

8.

Marsden الخليفة

Dinar vom Jahre 187. Auf dem Revers unten: hat ein gleiches Stück vom J. 192 publicirt; unedirt.

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Im J. 195 wurde Dschâbir ben al-Asch'at an Stelle des Hâțṭim ben Hartama zum Statthalter Aegyptens ernannt. Die allgemeine Empörung gegen al-Amîn pflanzte sich auch nach Aegypten fort, wo sich as-Sarî ben al-Hakam für al-Ma'mûn erhob, der demselben im J. 200 die Statthalterschaft dieser Provinz übertrug. Dschâbir suchte vergeblich den Aufruhr zu dämpfen und wurde zur Flucht gezwungen, nachdem er nahezu ein Jahr Aegypten verwaltet hatte (Abû'l-Maḥâsin t. II. p. 555 ff.). Sein von al-Ma'mûn eingesetzter Nachfolger war Abû Naṣr ben Muhammed. Die Prägung der

oben beschriebenen Münze fällt demnach in das Jahr 195. - Auf dem Revers sind noch Spuren eines unlesbaren Wortes vorhanden. Bemerkenswerth ist die Setzung zweier Werthbezeichnungen auf die Vorder- und die Rückseite des Fils. Eine derartige Häufung von Gehaltsnoten auf einem Stücke findet sich öfter; so erscheinen auf einem Samarkander Dirhem vom J. 196 auf dem Avers und, auf dem Revers. Das speciell verbindet sich öfter mit einer andern Werthbezeichnung, so mit J auf einer andern. Kupfermünze eben dieses Dschâbir. Bei unserem Stücke weist auf die Reinheit und Güte des Metalls, auf das richtige Ge

wicht hin.

بخ

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Revers. oben al, unten 3. unedirt.

Dieser Dirhem füllt eine Lücke in der Münzreihe Nîsâbûr's. Seine Prägung fällt in die erste Hälfte des Jahres 202, da al-Fadl im Scha bân dieses Jahres zu Serachs im Bade ermordet wurde (Abû'lMahasin t. II. p. 582.

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Er

Abu Ishak Muhammed wurde von seinem Bruder al-Ma'mûn im Jahre 213 zum Statthalter von Syrien und Aegypten ernannt. ging jedoch nicht selbst dahin ab, sondern liess sich durch Gouverneure vertreten. Im J. 216 bekleidete der auf unserer Münze genannte 'Îsá ben Manşûr den Statthalterposten Aegyptens, wo die Verwirrung und Zerrüttung bei den beständigen Kämpfen einen hohen Grad erreicht hatte. Die Bemühungen 'Îsá's, einen Aufstand, der sich in dem westlichen Theile Unterägyptens erhoben hatte, zu dämpfen, scheiterten und erst mit dem persönlichen Erscheinen alMa'mûn's im Anfange des Jahres 217 wurde die Ruhe wieder hergestellt. 'Îsá ben Manşûr wurde abgesetzt und an seine Stelle Kaidar() ernannt. Die Prägung des oben beschriebenen Fils fällt demnach in das Jahr 216. Zu der Aufschrift des Avers ist zu bemerken, dass der letzte noch sichtbare Buchstabe des dem Namen Ishak vorausgehenden Wortes sich deutlich als He darstellt, während man ein Waw als Schlussbuchstaben des zur Kunja gehörigen Abû erwartet; durch ein Versehen des Stempelschneiders scheint das Wort Abû gänzlich ausgefallen zu sein; das noch erkennbare He gehört wohl der Formel an. Noch ist hervorzuheben, dass hier das zum letzten Male auf einer 'abbâsidischen Kupfermünze erscheint, während es auf Dirhemen in viel späterer Zeit, so in den Jahren 270 und 344 (vgl. Tornberg, Numi Cufici p. 98 No. 412 und p. 119 No. 527) vorkommt. Unser Fils scheint auch Stickel vorgelegen zu haben (s. Ztschr. d. D. M. G. Bd. XI S. 448), der jedoch bei der schlechten Erhaltung seines Exemplars auf dem Avers den Namen vermuthete, während Dr. Blau die Worte zu erkennen glaubte. Die Angabe daselbst, dass das Jahr 216 das einzige der Statthalterschaft 'Îsá's in Aegypten war, ist insofern zu rectificiren, als letzterer während der Jahre 229-233 diese Provinz wieder verwaltete.

بخ

12.

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أبو العباس بن AU. Avers: anten

أمير المومنين

سبع
هذا الدينر بفلسطين سنة
ضوب
الله
بسم
وتسعين ومايتين

Innere Umschrift:

Revers. oben x, unten all

Gewicht 3.91, durchbohrt. Unedirt.

Soret hat in der Revue Belge 1854 p. 296 einen Dinar mit dem

selben Prägeorte vom J. 299 edirt.

Tûlûnide n.
13.

AU. Avers. unten

ނ

الله ضرب

ضرب هذا الديني بالرافقة سنة ثمان : Inner Umschrift وستين ومايتين

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.3 .unedirt s. Taf. No محمد رسول الله أرسله الخ : Umschrift

Gewicht 3.95 Gr.

Die Goldprägen der Tûlûniden gehören zu den Seltenheiten der muhammedanischen Numismatik; namentlich gilt dieses von den Dinaren des Gründers der genannten Dynastie. Das einzige bisher publicirte Goldstück desselben, vom Jahre 267 (?) mit dem Prägeorte Misr ist in der Description de l'Egypte, état moderne pl. K. no. 28 abgebildet. Das vorstehend beschriebene Stück nun ist um so wichtiger, als es einerseits zur Bestätigung, andrerseits zur Richtigstellung der auf diese Zeit bezüglichen Nachrichten dient. Auf dem Revers erscheint nämlich der Name Lulu's des Freigelassenen und Günstlings Ibn Tûlûn's, welcher bereits im J. 261 im Auftrage seines Herrn eine Empörung gegen den lûlûnidischen Statthalter in Barka gedämpft hatte. Als nun Ahmed im Jahre 264 einen Feldzug nach Syrien unternahm, welcher vom besten Erfolge begleitet war und die Städte Damaskus, Hems, Hama, Haleb und Antiochien in seine Hände brachte, wurde er nach der Einnahme Harran's durch die Nachricht von der Empörung seines Sohnes 'Abbâs, dem er die Verwaltung Aegyptens anvertraut hatte, zurückgerufen. seiner Rückkehr dahin traf Ahmed die nöthigen Massregeln für Sicherung und Erhaltung seiner Eroberungen. Zu diesen gehörte, dass Lulu mit einer Besatzung in Rakka zurückgelassen wurde. Wie nun unsere Münze zeigt, liess dieser hier Dinare schlagen, auf welche er auch seinen Namen setzte. Es ist dieser Umstand um so bemerkenswerther, als Statthalternamen auf Goldmünzen sehr selten erscheinen. Wahrscheinlich nahm Lulu die Ausprägung von Dinaren zum Zwecke der Soldzahlungen vor, und mochte sich zur Setzung seines Namens auf dieselben aus dem Grunde veranlasst sehen, als die Truppen hierin eine Gewähr für die Genauigkeit der

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