Jahrbücher des Grossherzoglich badischen Oberhofgerichts, Band 5Schwan- und Götz, 1840 |
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
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Beliebte Passagen
Seite 418 - Die Bundesglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einander unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringen. Dieser liegt alsdann ob, die Vermittlung durch einen Ausschuß zu versuchen; falls dieser Versuch fehlschlagen sollte, und demnach eine richterliche Entscheidung nothwendig würde, solche durch eine wohlgeordnete Austrägal-Instanz zu bewirken, deren Ausspruch die streitenden Theile sich sofort zu unterwerfen...
Seite 175 - Fällen an die competenten Behörden des Bundes-Staats, in welchem die Besitzungen der Mittelbar gewordenen Fürsten, Grafen und Herren gelegen sind, zur Entscheidung gebracht werden müssen, so bleibt denselben doch, im Fall der verweigerten gesetzlichen und verfassungsmäßigen Rechtshülfe, oder einer einseitigen zu ihrem Nachtheil erfolgten legislativen Erklärung der durch die Bundes-Acte ihnen zugesicherten Rechte, der Recurs an die Bundes-Versammlung vorbehalten; und diese ist in einem solchen...
Seite 64 - Gesetz wirtlich ein interpretirendtS sty: sofort heißt es: sie lönnen aber da, wo einem Richter das ältere Gesetz dunkel oder zweideutig ist, von ihm als Richtschnur seiner Bestimmung berücksichtigt werden, auch für Fälle, die vor der Vertundung der Auslegung sich zutrugen, hier gibt der Gesetzgeber dem Richter wieder, was er ihm eben lnrz zuvor genommen hat. Er stellt also Alles in das »rbitlium ^ucliei...
Seite 69 - Leitung des Richters in der Anwendung dieses Grundsatzes auf vorkommende Fälle , geben Wir hier nebst der Anzeige...
Seite 69 - Buches von Bürgschaften ist nicht der Tag des verbürgten Hauptvertrags, sondern der Tag der leistenden Bürgschaft derjenige, welcher bestimmt, ob die Bürgschaft als vor oder nach dem 1.
Seite 328 - Art. 1376. ,Wer wissentlich oder aus Irrthum etwas annimmt, das ihm als Zahlung auf eine vermeinte, aber nicht vorhandene Forderung gegeben wurde, wird verbindlich das ungebührlich Empfangene dem Zahler zu ersetzen.
Seite 15 - Vereinbarung getroffen : 1. Die Frage, ob das Gericht, dessen Urtheil zum Vollzug gebracht werden soll, zur Entscheidung competent war, ist nach der Gesetzgebung des Staates zu benrtheilen, dorn jenes Gericht angehört.
Seite 214 - Flußbausachcn — von Gleichstellung der für's Ganze „oder für einen Bezirk getragenen Lasten die Frage ist; „wenn aber entweder bei den einzelnen...
Seite 431 - Bund bh jeder mit den Ländern, hinsichtlich deren er damals im Besitze der Landeshoheit war, oder die er da» «als als Staatsgebiet inne hatte.
Seite 423 - Vergleichs auch gegen sich gellen zu lassen. Es fragt sich daher nur : ob es wirklich eine Bedingung des Stadthager Vergleichs sey, daß...